
Seit 2024 gilt der Digital Services Act (DSA) und mit ihm das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Deutschland. Für viele Unternehmen bringt das Veränderungen mit sich – auch wenn sie keine „sehr große Plattform“ betreiben.
Der DSA betrifft alle, die digitale Dienste für Nutzer:innen in der EU anbieten: Online-Shops, Hosting-Provider, Plattformen mit Kommentar- oder Bewertungsfunktionen – selbst kleine Unternehmen mit einem eigenen Kundenportal sind eingeschlossen.
Was konkret zu tun ist:
Melde- und Beschwerdemechanismen müssen nutzerfreundlich bereitgestellt werden.
Inhalte müssen bei berechtigter Meldung zeitnah moderiert werden.
Die AGB müssen an die neuen Transparenzvorgaben angepasst werden.
Es besteht eine jährliche Berichtspflicht zur Inhaltsmoderation.
Das DDG setzt diese Anforderungen in nationales Recht um – und ersetzt das bisherige Telemediengesetz. Wer also noch Angaben „nach § 5 TMG“ im Impressum hat, sollte spätestens jetzt tätig werden.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Gelegenheit zur Prüfung und Modernisierung Ihrer digitalen Rechtstexte und Prozesse.
Denn Verstöße können teuer werden – bis zu 6 % des Jahresumsatzes.














