Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Mitarbeitende und Bewerber:innen vor Diskriminierung und Benachteiligung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie faire, transparente und rechtssichere Prozesse haben.

Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und was bedeutet es für Unternehmen?

Das AGG verpflichtet Unternehmen, aktiv gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen und gleiche Chancen für alle zu gewährleisten.
 Es schützt Mitarbeitende vor Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

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Schutz vor Diskriminierung

Mitarbeitende und Bewerber:innen dürfen aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft etc. nicht benachteiligt werden.

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Interne Beschwerdestelle

Unternehmen müssen eine Anlaufstelle für Mitarbeiter schaffen, um Verstöße zu melden

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Präventionsmaßnahmen

Klare Prozesse, Schulungen und Richtlinien sind erforderlich, um Diskriminierung aktiv zu verhindern.

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Dokumentation & Nachweise

Unternehmen müssen nachweisen, dass sie das AGG einhalten und Beschwerden korrekt bearbeiten.

Wer muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umsetzen?

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Alle Unternehmen in Deutschland

Das AGG gilt unabhängig von der Unternehmensgröße oder Mitarbeiteranzahl.

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Arbeitnehmer:innen, Bewerber:innen, Kund:innen

Niemand ist vom AGG ausgenommen, neben dem Arbeitsleben ist es auch im Alltag umzusetzen.

Was muss beim AGG umgestetzt werden?

Arbeitgeber:innen haben die Pflicht, Diskriminierung zu verhindern. Das bedeutet konkret:

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Stellenanzeigen und Auswahlverfahren neutral gestalten

Keine Formulierungen, die bestimmte Gruppen ausschließen.

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Beschäftigte schützen

Bei Beschwerden wegen Diskriminierung müssen Sie handeln – sonst droht eine Mitschuld.

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Beschwerdestelle einrichten

Mitarbeitende müssen wissen, wohin sie sich wenden können.

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Aufklärung und Schulung

Führungskräfte und Personalabteilungen sollten die AGG-Grundsätze kennen und umsetzen.

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Dokumentation

Entscheidungen – z. B. im Bewerbungsprozess – sollten nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden

Warum ist das wichtig?

Verstöße gegen das AGG können zu:

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Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen führen

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Image- und Reputationsschäden verursachen

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Konflikten im Team beitragen

Wie Compliance.One Dich beim Hinweisgeberschutz unterstützt

Ein internes Hinweisgebersystem muss keine lästige Pflicht sein, sondern kann aktiv zur Verbesserung Deiner Firma beitragen. Mit unserer Hilfe richtest Du es mühelos ein und hast die Sicherheit, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Grüner Pfeil

1. Paket wählen

Wähle das passende Modell für Dein Unternehmen – von der Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle bis zu kompletten Präventionsmaßnahmen.

2. Meldestelle & Richtlinien einrichten

Compliance.One hilft Dir, eine vertrauliche Beschwerdestelle zu etablieren und AGG-konforme Richtlinien & Schulungen bereitzustellen.

3. Verstöße bearbeiten & Maßnahmen umsetzen

Meldungen werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt, DSGVO-konform gespeichert und in einem strukturierten Bearbeitungsprozess dokumentiert. Falls gewünscht, können Anwälte als Meldestellenbeauftragte eingesetzt werden.

4. Dokumentation & Berichterstattung

Erstelle automatisierte Berichte für Behörden und dokumentiere Maßnahmen lückenlos – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Das Compliance.Portal: Eine Plattform für alle Compliance-Prozesse

Das Compliance.Portal ist die zentrale Oberfläche für alle wiederkehrenden Compliance-Aufgaben – von der Schulungsverwaltung bis zum Nachweis gegenüber Auditoren. Es besteht aus vier Modulen, die einzeln oder kombiniert genutzt werden können.

Icon Schulung

Compliance.Learning

Online-Trainings und Learning Management System

Schulungen händisch tracken ist mühsam. Mit Compliance.Learning schulen sich Mitarbeitende im Portal. Der Status wird automatisch dokumentiert.

Icon Rotes X

Nie wieder fehlende Zertifikate.

Icon Whistle Blowing

Compliance.Whistle

Hinweisgebersystem

Meldungen ohne sicheren Kanal sind ein Haftungsrisiko. Durch Compliance.Whistle gehen Hinweise anonym oder vertraulich ein. Fristen, Bearbeitung und Dokumentation laufen strukturiert im Portal.

Icon Rotes X

Konform mit HinSchG und LkSG.

Icon Vertrauen

Compliance.Trust

Trust Center

In Firmen ist Sicherheit da, aber für Kunden nicht sichtbar. Durch Compliance.Trust liegen Zertifikate, Richtlinien und Reports zentral bereit – öffentlich oder geschützt. Inklusive NDA- und Vendor-Management.

Icon Rotes X

Verkürzte Time-to-Revenue.

Icon Papiere

Compliance.Policies

Policy Manager

Richtlinien per Mail bleiben oft ungelesen, unbestätigt, ungeprüft. Mit Compliance.Policies werden diese gezielt verteilt, online bestätigt und versioniert dokumentiert.

Icon Rotes X

Nie wieder unbestätigte Policies.

Compliance.Services: Externe Beauftragte und Rechtsberatung für KMU

Manche Compliance-Pflichten brauchen eine Person, nicht nur Software. Datenschutzbeauftragte müssen formal bestellt werden. Whistleblowing-Meldungen brauchen eine unabhängige Stelle. ISO-Audits brauchen Vorbereitung. Dafür gibt es unsere Experten - und die Compliance.Services.

Icon Datenschutz

Externe:r Datenschutzbeauftragte:r (DSB)

Offizielle Anlaufstelle für Behörden und Betroffene. Wir prüfen Verträge, führen das Verarbeitungsverzeichnis und entlasten im Tagesgeschäft.

Grafik Informationssicherheitsbeauftragter

Externe:r Informationssicherheitsbeauftragte:r (CISO)

Aufbau und Betrieb Deines ISMS. Risiken identifizieren, Maßnahmen definieren – und Dein Sicherheitsniveau auf Stand halten.

Icon KI

AI Officer / 
KI-Beauftragte:r

Rechtskonforme KI-Nutzung gemäß EU AI Act. Wir klassifizieren Systeme, schreiben Richtlinien und ermöglichen Innovation, statt sie zu bremsen.

Icon Ombudsstelle

Ombudsperson 
Meldestelle

Externe Meldestelle nach HinSchG und LkSG. Wir empfangen Hinweise, wahren Fristen und bearbeiten Meldungen ohne Interessenkonflikt.

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IT Security und ISO 27001 Consulting

Audit-sichere Vorbereitung. Gap-Analyse, Schließen von Dokumentations- und Technik-Lücken, Begleitung bis zum Audit (ISO 27001/TISAX).

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Spezialisierte Rechtsberatung durch Kanzlei

Fundiertes Recht statt Raterei. Anwaltliche Expertise im Datenschutz-, IT- und Compliance-Recht – nahtlos über unsere Kanzlei.

Modulpakete & Preise ohne versteckte Kosten

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Software

Compliance.Portal

4 buchbare Module:

ab 99

pro Modul / Monat

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4 Module einzeln buchbar: Online-Trainings, Policy Manager, Hinweisgebersystem, Trust Center

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Revisionssichere Dokumentation aller Pflichten

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Status-Dashboard, Reminder, Reporting

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HR-Integration (Personio, Excel & Co.)

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Whitelabel: Dein Logo, Deine Farben, Deine Domain

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Hosting in Deutschland, ISO/IEC 27001-zertifiziert

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Keine versteckten Implementierungskosten

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Kein IT-Projekt

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Keine Setup-Gebühr

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Externe Beauftragte, Audit-Services, Rechtsberatung

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pro Modul / Monat

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Externe:r Datenschutzbeauftragte:r (DSB)

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Ombudsperson / externe Meldestelle

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ISO 27001 & TISAX-Audit-Begleitung

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Spezialisierte Rechtsberatung durch Kanzlei

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Keine offenen Stundenkontingente

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*Pakete in den Größen S / M / L mit festem Stundenkontingent. Alle Service-Kund:innen erhalten Rabatt auf Portal-Module.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?

Das AGG schützt Menschen vor Diskriminierung im Berufsleben und im Alltag. Es verbietet Benachteiligung z. B. wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – und soll Chancengleichheit fördern.

Wen betrifft das AGG?

Das AGG gilt für alle Arbeitgeber:innen, Beschäftigte und Bewerber:innen in Deutschland – aber auch z. B. für Vermieter:innen oder Anbieter:innen von Waren und Dienstleistungen, die öffentlich zugänglich sind.

Welche Formen der Benachteiligung sind laut AGG verboten?

Verboten sind direkte und indirekte Diskriminierung, Belästigung, sexuelle Belästigung und Anweisung zur Benachteiligung – z. B. in Stellenanzeigen, beim Zugang zu Jobs, im Arbeitsalltag oder bei Kündigungen.

Was müssen Unternehmen beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beachten?

Unternehmen müssen Diskriminierung aktiv verhindern – z. B. durch Schulungen, klare Richtlinien und eine Ansprechperson für Beschwerden (§13 AGG). Sie müssen diskriminierungsfreie Prozesse sicherstellen und Beschwerden ernst nehmen.

Was können Betroffene im Rahmen des AGG tun?

Betroffene können sich an die interne Beschwerdestelle wenden, ihre Rechte geltend machen oder – unter bestimmten Bedingungen – rechtliche Schritte einleiten. Wichtig: Die Frist zur Geltendmachung beträgt in der Regel 2 Monate.

Gibt es fragen oder brauchst du Unterstützung?

Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.

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