Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Mitarbeitende und Bewerber:innen vor Diskriminierung und Benachteiligung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie faire, transparente und rechtssichere Prozesse haben.
Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und was bedeutet es für Unternehmen?
Das AGG verpflichtet Unternehmen, aktiv gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen und gleiche Chancen für alle zu gewährleisten. Es schützt Mitarbeitende vor Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Schutz vor Diskriminierung
Mitarbeitende und Bewerber:innen dürfen aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft etc. nicht benachteiligt werden.

Interne Beschwerdestelle
Unternehmen müssen eine Anlaufstelle für Mitarbeiter schaffen, um Verstöße zu melden

Präventionsmaßnahmen
Klare Prozesse, Schulungen und Richtlinien sind erforderlich, um Diskriminierung aktiv zu verhindern.

Dokumentation & Nachweise
Unternehmen müssen nachweisen, dass sie das AGG einhalten und Beschwerden korrekt bearbeiten.
Wer muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umsetzen?

Alle Unternehmen in Deutschland
Das AGG gilt unabhängig von der Unternehmensgröße oder Mitarbeiteranzahl.

Arbeitnehmer:innen, Bewerber:innen, Kund:innen
Niemand ist vom AGG ausgenommen, neben dem Arbeitsleben ist es auch im Alltag umzusetzen.
Was muss beim AGG umgestetzt werden?
Arbeitgeber:innen haben die Pflicht, Diskriminierung zu verhindern. Das bedeutet konkret:

Stellenanzeigen und Auswahlverfahren neutral gestalten
Keine Formulierungen, die bestimmte Gruppen ausschließen.

Beschäftigte schützen
Bei Beschwerden wegen Diskriminierung müssen Sie handeln – sonst droht eine Mitschuld.

Beschwerdestelle einrichten
Mitarbeitende müssen wissen, wohin sie sich wenden können.

Aufklärung und Schulung
Führungskräfte und Personalabteilungen sollten die AGG-Grundsätze kennen und umsetzen.

Dokumentation
Entscheidungen – z. B. im Bewerbungsprozess – sollten nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden
Warum ist das wichtig?
Verstöße gegen das AGG können zu:

Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen führen

Image- und Reputationsschäden verursachen

Konflikten im Team beitragen
Wie Compliance.One Dich beim Hinweisgeberschutz unterstützt
Ein internes Hinweisgebersystem muss keine lästige Pflicht sein, sondern kann aktiv zur Verbesserung Deiner Firma beitragen. Mit unserer Hilfe richtest Du es mühelos ein und hast die Sicherheit, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

1. Paket wählen
Wähle das passende Modell für Dein Unternehmen – von der Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle bis zu kompletten Präventionsmaßnahmen.
2. Meldestelle & Richtlinien einrichten
Compliance.One hilft Dir, eine vertrauliche Beschwerdestelle zu etablieren und AGG-konforme Richtlinien & Schulungen bereitzustellen.
3. Verstöße bearbeiten & Maßnahmen umsetzen
Meldungen werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt, DSGVO-konform gespeichert und in einem strukturierten Bearbeitungsprozess dokumentiert. Falls gewünscht, können Anwälte als Meldestellenbeauftragte eingesetzt werden.
4. Dokumentation & Berichterstattung
Erstelle automatisierte Berichte für Behörden und dokumentiere Maßnahmen lückenlos – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Das Compliance.Portal: Eine Plattform für alle Compliance-Prozesse
Das Compliance.Portal ist die zentrale Oberfläche für alle wiederkehrenden Compliance-Aufgaben – von der Schulungsverwaltung bis zum Nachweis gegenüber Auditoren. Es besteht aus vier Modulen, die einzeln oder kombiniert genutzt werden können.

Compliance.Learning
Online-Trainings und Learning Management System
Schulungen händisch tracken ist mühsam. Mit Compliance.Learning schulen sich Mitarbeitende im Portal. Der Status wird automatisch dokumentiert.

Nie wieder fehlende Zertifikate.

Compliance.Whistle
Hinweisgebersystem
Meldungen ohne sicheren Kanal sind ein Haftungsrisiko. Durch Compliance.Whistle gehen Hinweise anonym oder vertraulich ein. Fristen, Bearbeitung und Dokumentation laufen strukturiert im Portal.

Konform mit HinSchG und LkSG.




Compliance.Trust
Trust Center
In Firmen ist Sicherheit da, aber für Kunden nicht sichtbar. Durch Compliance.Trust liegen Zertifikate, Richtlinien und Reports zentral bereit – öffentlich oder geschützt. Inklusive NDA- und Vendor-Management.

Verkürzte Time-to-Revenue.

Compliance.Policies
Policy Manager
Richtlinien per Mail bleiben oft ungelesen, unbestätigt, ungeprüft. Mit Compliance.Policies werden diese gezielt verteilt, online bestätigt und versioniert dokumentiert.

Nie wieder unbestätigte Policies.
Compliance.Services: Externe Beauftragte und Rechtsberatung für KMU
Manche Compliance-Pflichten brauchen eine Person, nicht nur Software. Datenschutzbeauftragte müssen formal bestellt werden. Whistleblowing-Meldungen brauchen eine unabhängige Stelle. ISO-Audits brauchen Vorbereitung. Dafür gibt es unsere Experten - und die Compliance.Services.

Externe:r Datenschutzbeauftragte:r (DSB)
Offizielle Anlaufstelle für Behörden und Betroffene. Wir prüfen Verträge, führen das Verarbeitungsverzeichnis und entlasten im Tagesgeschäft.

Externe:r Informationssicherheitsbeauftragte:r (CISO)
Aufbau und Betrieb Deines ISMS. Risiken identifizieren, Maßnahmen definieren – und Dein Sicherheitsniveau auf Stand halten.

AI Officer / KI-Beauftragte:r
Rechtskonforme KI-Nutzung gemäß EU AI Act. Wir klassifizieren Systeme, schreiben Richtlinien und ermöglichen Innovation, statt sie zu bremsen.

Ombudsperson Meldestelle
Externe Meldestelle nach HinSchG und LkSG. Wir empfangen Hinweise, wahren Fristen und bearbeiten Meldungen ohne Interessenkonflikt.

IT Security und ISO 27001 Consulting
Audit-sichere Vorbereitung. Gap-Analyse, Schließen von Dokumentations- und Technik-Lücken, Begleitung bis zum Audit (ISO 27001/TISAX).

Spezialisierte Rechtsberatung durch Kanzlei
Fundiertes Recht statt Raterei. Anwaltliche Expertise im Datenschutz-, IT- und Compliance-Recht – nahtlos über unsere Kanzlei.
Modulpakete & Preise ohne versteckte Kosten

Software
Compliance.Portal
4 buchbare Module:
ab 99€
pro Modul / Monat

4 Module einzeln buchbar: Online-Trainings, Policy Manager, Hinweisgebersystem, Trust Center

Revisionssichere Dokumentation aller Pflichten

Status-Dashboard, Reminder, Reporting

HR-Integration (Personio, Excel & Co.)

Whitelabel: Dein Logo, Deine Farben, Deine Domain

Hosting in Deutschland, ISO/IEC 27001-zertifiziert

Keine versteckten Implementierungskosten

Kein IT-Projekt

Keine Setup-Gebühr

Expertise
Compliance Services
Externe Beauftragte, Audit-Services, Rechtsberatung
ab 280€
pro Modul / Monat

Externe:r Datenschutzbeauftragte:r (DSB)

Externe:r Informationssicherheitsbeauftragte:r (CISO)

AI Officer / KI-Beauftragte:r

Ombudsperson / externe Meldestelle

ISO 27001 & TISAX-Audit-Begleitung

Spezialisierte Rechtsberatung durch Kanzlei

Keine offenen Stundenkontingente

Keine Tagessätze

Keine versteckten Beratungshonorare
*Pakete in den Größen S / M / L mit festem Stundenkontingent. Alle Service-Kund:innen erhalten Rabatt auf Portal-Module.
Du entscheidest:
4 Module im Portal und unsere Services. Alles kombinierbar. Alles skalierbar.

Nur Portal

Nur Services

Komplettpaket Portal & Services
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?
Das AGG schützt Menschen vor Diskriminierung im Berufsleben und im Alltag. Es verbietet Benachteiligung z. B. wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – und soll Chancengleichheit fördern.
Wen betrifft das AGG?
Das AGG gilt für alle Arbeitgeber:innen, Beschäftigte und Bewerber:innen in Deutschland – aber auch z. B. für Vermieter:innen oder Anbieter:innen von Waren und Dienstleistungen, die öffentlich zugänglich sind.
Welche Formen der Benachteiligung sind laut AGG verboten?
Verboten sind direkte und indirekte Diskriminierung, Belästigung, sexuelle Belästigung und Anweisung zur Benachteiligung – z. B. in Stellenanzeigen, beim Zugang zu Jobs, im Arbeitsalltag oder bei Kündigungen.
Was müssen Unternehmen beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beachten?
Unternehmen müssen Diskriminierung aktiv verhindern – z. B. durch Schulungen, klare Richtlinien und eine Ansprechperson für Beschwerden (§13 AGG). Sie müssen diskriminierungsfreie Prozesse sicherstellen und Beschwerden ernst nehmen.
Was können Betroffene im Rahmen des AGG tun?
Betroffene können sich an die interne Beschwerdestelle wenden, ihre Rechte geltend machen oder – unter bestimmten Bedingungen – rechtliche Schritte einleiten. Wichtig: Die Frist zur Geltendmachung beträgt in der Regel 2 Monate.
Gibt es fragen oder brauchst du Unterstützung?
Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.
Anmeldung zum Newsletter
Wir halten die Texte kurzweilig und verständlich. So wird sogar ein trockener Compliance-Artikel zur angenehmen Lektüre beim Morgenkaffee. Probier den Newsletter doch einfach mal aus. Wissen ist Macht und wir liefern es Dir frei Haus!





















