Digital Operational Resilience Act
Seit dem 17. Januar 2025 verpflichtet die DORA-Verordnung Unternehmen im Finanz- und IT-Sektor, ihre digitale Betriebsstabilität zu gewährleisten. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert hohe Bußgelder, Aufsichtssanktionen und Haftungsrisiken.
Was ist die sogenannte DORA-Verordnung und was bedeutet das konkret?
Die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) ist eine EU-weite Regelung, die die Cyber- und IT-Sicherheit im Finanzsektor standardisiert. Sie soll sicherstellen, dass Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister und IT-Dienstleister auch in Krisenfällen stabil und zuverlässig arbeiten können. DORA betrifft nicht nur große Banken, sondern auch viele mittelständische Unternehmen, die IT-Services für Finanzdienstleister erbringen – z. B. Cloud-Anbieter, Softwareunternehmen, Rechenzentren oder Zahlungsdienste.

IT-Risikomanagement einführen
Verpflichtung, IT-Risiken systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren – z. B. durch Firewalls, Zugriffskontrollen, Backups.

Vorfälle melden
Cybervorfälle, die den Geschäftsbetrieb stören könnten, müssen innerhalb von 24 Stunden an die Aufsichtsbehörden gemeldet werden.

Externe IT-Dienstleister überwachen
Verträge mit Drittanbietern müssen bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen. Abhängigkeiten von kritischen IT-Dienstleistern müssen gemeldet werden.

Resilienz-Tests durchführen
Regelmäßige Überprüfungen der Notfallpläne, Krisenprozesse und IT-Systeme – bei größeren Unternehmen auch durch externe Penetrationstests.
Wer muss die DORA umsetzen?

Finanzunternehmen
Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister, Wertpapierfirmen, Fonds, Börsen, Krypto-Dienstleister.

IT-Dienstleister für den Finanzsektor
z. B. Cloud-Anbieter, Software-Entwickler, Hosting-Dienste, Security-Services, die für Finanzunternehmen arbeiten.
Was muss bei der DORA-Verordnung umgesetzt werden?

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen einführen
Sicherstellen, dass IT-Systeme widerstandsfähig und vor Angriffen geschützt sind.

Verträge mit IT-Dienstleistern anpassen
Verpflichtungen zur IT-Sicherheit in Lieferantenverträgen verankern, kritische Abhängigkeiten offenlegen.

Krisen- und Notfallpläne erstellen
Pläne für Systemausfälle, Cyberangriffe und Betriebsstörungen entwickeln und regelmäßig testen.

Regelmäßige Resilienz-Tests durchführen
Sicherstellen, dass Systeme auch bei Angriffen oder Ausfällen funktionieren – inkl. verpflichtender Tests und Audits.
Warum ist das wichtig?

Verpflichtend für fast alle Finanzunternehmen und ihre IT-Dienstleister seit 2025

Bußgelder bei Verstößen bis zu mehrere Millionen Euro möglich

Haftungsrisiken für Geschäftsführende und Verantwortliche

Wettbewerbsvorteil durch geprüfte IT-Sicherheit und Resilienz
Das Compliance.Portal: Eine Plattform für alle Compliance-Prozesse
Das Compliance.Portal ist die zentrale Oberfläche für alle wiederkehrenden Compliance-Aufgaben – von der Schulungsverwaltung bis zum Nachweis gegenüber Auditoren. Es besteht aus vier Modulen, die einzeln oder kombiniert genutzt werden können.

Compliance.Learning
Online-Trainings und Learning Management System
Schulungen händisch tracken ist mühsam. Mit Compliance.Learning schulen sich Mitarbeitende im Portal. Der Status wird automatisch dokumentiert.

Nie wieder fehlende Zertifikate.

Compliance.Whistle
Hinweisgebersystem
Meldungen ohne sicheren Kanal sind ein Haftungsrisiko. Durch Compliance.Whistle gehen Hinweise anonym oder vertraulich ein. Fristen, Bearbeitung und Dokumentation laufen strukturiert im Portal.

Konform mit HinSchG und LkSG.




Compliance.Trust
Trust Center
In Firmen ist Sicherheit da, aber für Kunden nicht sichtbar. Durch Compliance.Trust liegen Zertifikate, Richtlinien und Reports zentral bereit – öffentlich oder geschützt. Inklusive NDA- und Vendor-Management.

Verkürzte Time-to-Revenue.

Compliance.Policies
Policy Manager
Richtlinien per Mail bleiben oft ungelesen, unbestätigt, ungeprüft. Mit Compliance.Policies werden diese gezielt verteilt, online bestätigt und versioniert dokumentiert.

Nie wieder unbestätigte Policies.
Compliance.Services: Externe Beauftragte und Rechtsberatung für KMU
Manche Compliance-Pflichten brauchen eine Person, nicht nur Software. Datenschutzbeauftragte müssen formal bestellt werden. Whistleblowing-Meldungen brauchen eine unabhängige Stelle. ISO-Audits brauchen Vorbereitung. Dafür gibt es unsere Experten - und die Compliance.Services.

Externe:r Datenschutzbeauftragte:r (DSB)
Offizielle Anlaufstelle für Behörden und Betroffene. Wir prüfen Verträge, führen das Verarbeitungsverzeichnis und entlasten im Tagesgeschäft.

Externe:r Informationssicherheitsbeauftragte:r (CISO)
Aufbau und Betrieb Deines ISMS. Risiken identifizieren, Maßnahmen definieren – und Dein Sicherheitsniveau auf Stand halten.

AI Officer / KI-Beauftragte:r
Rechtskonforme KI-Nutzung gemäß EU AI Act. Wir klassifizieren Systeme, schreiben Richtlinien und ermöglichen Innovation, statt sie zu bremsen.

Ombudsperson Meldestelle
Externe Meldestelle nach HinSchG und LkSG. Wir empfangen Hinweise, wahren Fristen und bearbeiten Meldungen ohne Interessenkonflikt.

IT Security und ISO 27001 Consulting
Audit-sichere Vorbereitung. Gap-Analyse, Schließen von Dokumentations- und Technik-Lücken, Begleitung bis zum Audit (ISO 27001/TISAX).

Spezialisierte Rechtsberatung durch Kanzlei
Fundiertes Recht statt Raterei. Anwaltliche Expertise im Datenschutz-, IT- und Compliance-Recht – nahtlos über unsere Kanzlei.
Modulpakete & Preise ohne versteckte Kosten

Software
Compliance.Portal
4 buchbare Module:
ab 99€
pro Modul / Monat

4 Module einzeln buchbar: Online-Trainings, Policy Manager, Hinweisgebersystem, Trust Center

Revisionssichere Dokumentation aller Pflichten

Status-Dashboard, Reminder, Reporting

HR-Integration (Personio, Excel & Co.)

Whitelabel: Dein Logo, Deine Farben, Deine Domain

Hosting in Deutschland, ISO/IEC 27001-zertifiziert

Keine versteckten Implementierungskosten

Kein IT-Projekt

Keine Setup-Gebühr

Expertise
Compliance Services
Externe Beauftragte, Audit-Services, Rechtsberatung
ab 280€
pro Modul / Monat

Externe:r Datenschutzbeauftragte:r (DSB)

Externe:r Informationssicherheitsbeauftragte:r (CISO)

AI Officer / KI-Beauftragte:r

Ombudsperson / externe Meldestelle

ISO 27001 & TISAX-Audit-Begleitung

Spezialisierte Rechtsberatung durch Kanzlei

Keine offenen Stundenkontingente

Keine Tagessätze

Keine versteckten Beratungshonorare
*Pakete in den Größen S / M / L mit festem Stundenkontingent. Alle Service-Kund:innen erhalten Rabatt auf Portal-Module.
Du entscheidest:
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Häufig gestellte Fragen
Was ist DORA?
DORA steht für Digital Operational Resilience Act und ist eine EU-Verordnung, die Finanzunternehmen dazu verpflichtet, ihre digitale Betriebsstabilität zu sichern – also sicherzustellen, dass sie auch bei IT-Störungen oder Cyberangriffen funktionsfähig bleiben.
Wen betrifft die DORA-Verordnung?
DORA gilt für eine Vielzahl von Organisationen im Finanzsektor – darunter Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienstleister, Krypto-Anbieter sowie auch IT-Dienstleister, die diesen Unternehmen kritische Dienste bereitstellen.
Was müssen Unternehmen unter dem Digital Operational Resilience Act umsetzen?
Unternehmen müssen ein umfassendes IT-Risikomanagement einführen, kritische Systeme überwachen, Vorfälle melden, regelmäßig Stresstests durchführen und klare Notfall- und Wiederherstellungspläne dokumentieren.
Warum ist DORA für den Finanzsektor wichtig?
Der Finanzmarkt ist stark digitalisiert und dadurch besonders anfällig für Cyberrisiken. DORA sorgt für einheitliche, verbindliche Sicherheitsstandards in der EU und soll Ausfälle, Datenlecks oder Manipulationen besser verhindern.
Was ist das Ziel des Digital Operational Resilience Act (DORA-Verordnung)?
DORA soll sicherstellen, dass Finanzunternehmen auch bei IT-Ausfällen, Cyberangriffen oder technischen Störungen funktionsfähig bleiben. Ziel ist eine stabile, widerstandsfähige digitale Infrastruktur, die das Vertrauen in den Finanzmarkt schützt – europaweit und branchenübergreifend.
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