Externe Meldestellen in Europa

Hinweisgebende Personen haben die freie Wahl zwischen der Meldung bei der internen Meldestelle und den externen Meldestellen der Behörden.

Die Meldung an die interne Meldestelle sollte stets bevorzugt werden, um der Organisation die Möglichkeit zu geben, Verstöße gegen Gesetze bzw. interne Richtlinien schnell aufzudecken, zu untersuchen und zu beenden. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wird, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich im Anschluss noch an eine externe Meldestelle zu wenden.

Nachfolgend stellen wir eine Übersicht externer Meldestellen zur Verfügung. Sollte in dieser Übersicht eine externe Meldestelle fehlen, können Sie weitere Details gerne unter Kontakt erfahren.

Belgien

Bulgarien

Dänemark

Deutschland

Estland

Keine externe Meldestelle

Finnland

Frankreich

Griechenland

Irland

Italien

Kroatien

Lettland

Litauen

Luxemburg

Malta

Niederlande

Österreich

Polen

Zukünftig zuständig: Der Beauftragte für Bürgerrechte

Portugal

Rumänien

Schweden

Slowakei

Slowenien

Spanien

Tschechische Republik

Ungarn

Zypern

Keine externe Meldestelle

Europäische Union