Externe Meldestellen in Europa
Hinweisgebende Personen haben die freie Wahl zwischen der Meldung bei der internen Meldestelle und den externen Meldestellen der Behörden.
Die Meldung an die interne Meldestelle sollte stets bevorzugt werden, um der Organisation die Möglichkeit zu geben, Verstöße gegen Gesetze bzw. interne Richtlinien schnell aufzudecken, zu untersuchen und zu beenden. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wird, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich im Anschluss noch an eine externe Meldestelle zu wenden.
Nachfolgend stellen wir eine Übersicht externer Meldestellen zur Verfügung. Sollte in dieser Übersicht eine externe Meldestelle fehlen, können Sie weitere Details gerne unter Kontakt erfahren.
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
- Zentrale externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
- Hinweisgebersystem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes
Estland
Keine externe Meldestelle
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
- Office of Protected Disclosures Commissioner
- The Central Bank of Ireland
- Protected Disclosures: List of prescribed persons
Italien
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
- Behörde für Verbraucher und Märkte
- Finanzmarktaufsicht
- Datenschutzbehörde
- Nederlandsche Bank N.V.
- Gesundheits- und Jugendinspektion
- Behörde für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz
Österreich
- Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)
- Finanzmarktaufsicht (FMA)
- Geldwäschemeldestelle beim Bundeskriminalamt (BKA)
- Whistleblowing-System der Bundeswettbewerbsbehörde
- Externe Meldestelle des Landes Wien für EU-Rechtsverstöße
Polen
Zukünftig zuständig: Der Beauftragte für Bürgerrechte
Portugal
Rumänien
Schweden
- Zentralamt für Arbeitsumwelt (Arbetsmiljöverket)
- Behörde für Wirtschaftskriminalität (Ekobrottsmyndigheten)
- Behörde für Datenschutz
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
Zypern
Keine externe Meldestelle

