Geldwäsche: Prüfe zuerst, ob Du überhaupt Verpflichteter bist

INT-03  |  Integrität & Marktverhalten  |  Nur für Verpflichtete nach § 2 GwG

Das Geldwäschegesetz gilt nicht für alle. Es gilt für einen abschließend aufgezählten Kreis von Verpflichteten. Deine erste und wichtigste Aufgabe ist deshalb nicht die Umsetzung, sondern die dokumentierte Prüfung, ob Du dazugehörst.

GILT DAS FÜR DICH?

Nur für Verpflichtete nach § 2 GwG. Für Unternehmen außerhalb des Finanzsektors kommen vor allem in Betracht: Güterhändler (relevant ab Barzahlungen von 10.000 Euro, bei Edelmetallen ab 2.000 Euro), Immobilienmakler, Kunst- und Antiquitätenhändler sowie -lagerhalter ab 10.000 Euro, Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sowie Finanzunternehmen und Holdings mit Finanztätigkeit.

Entscheidend ist nicht, ob Du solche Geschäfte machst, sondern ob Du sie machen könntest. Viele Händler nehmen inzwischen gar keine Barzahlungen über 10.000 Euro mehr an - das ist der einfachste Weg aus der Pflicht, muss aber intern verbindlich geregelt und kommuniziert sein.

Blick nach vorn: Ab dem 10. Juli 2027 löst die EU-Geldwäscheverordnung das deutsche GwG in weiten Teilen ab. Sie bringt eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro - viele Güterhändler fallen dann aus dem Verpflichtetenkreis heraus.

DAS MUSST DU TUN

  1. Prüfe und dokumentiere, ob Du Verpflichteter nach § 2 GwG bist. Diese Prüfung gehört schriftlich in die Akte - auch und gerade dann, wenn das Ergebnis "nein" lautet.
  2. Falls ja: Benenne einen Geldwäschebeauftragten und einen Stellvertreter auf Führungsebene, sofern das für Deine Kategorie vorgeschrieben oder von der Behörde angeordnet ist.
  3. Erstelle eine Risikoanalyse nach § 5 GwG: Welche Kunden, Produkte, Länder und Vertriebswege bergen welches Geldwäscherisiko?
  4. Lege interne Sicherungsmaßnahmen fest: Verfahrensanweisung, Schulung des betroffenen Personals, Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeitenden.
  5. Setze die Kundensorgfaltspflichten um: Identifizierung des Vertragspartners und des wirtschaftlich Berechtigten bei Schwellentransaktionen, laufende Überwachung, verstärkte Sorgfalt bei erhöhtem Risiko.
  6. Melde Deine wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister und halte den Eintrag aktuell. Diese Pflicht trifft übrigens fast alle juristischen Personen - unabhängig davon, ob Du GwG-Verpflichteter bist.
  7. Richte den Meldeweg zur FIU über das Portal goAML ein und schule die Beteiligten darauf. Verdachtsmeldungen sind unverzüglich abzugeben.

GRÜN IST ES, WENN ...

Entweder ist dokumentiert, dass Du kein Verpflichteter bist - oder es gibt einen benannten Geldwäschebeauftragten, eine aktuelle Risikoanalyse, eine gelebte Identifizierungsroutine und einen eingerichteten Meldeweg.

DIESE NACHWEISE BRAUCHST DU

Prüfvermerk zur Verpflichteteneigenschaft, GwG-Risikoanalyse, Verfahrensanweisung, Bestellung des Geldwäschebeauftragten, aktueller Transparenzregisterauszug, goAML-Registrierung.

DIE RECHTSGRUNDLAGE

TYPISCHE STOLPERFALLEN

  • Die Verpflichteteneigenschaft wurde nie geprüft. Das ist der mit Abstand häufigste Fehler - in beide Richtungen.
  • Transparenzregister vergessen. Die Meldepflicht trifft fast jede GmbH, unabhängig vom GwG-Status. Änderungen im Gesellschafterkreis müssen nachgezogen werden.
  • Barzahlungsgrenze nur informell. Wenn die Regel "wir nehmen kein Bargeld über 10.000 Euro" nirgends steht, hält sie im Zweifel nicht.
  • Risikoanalyse als Textbaustein. Eine Analyse ohne Bezug zu Deinen Kunden und Ländern erfüllt den Zweck nicht.

WIE KANN DIR COMPLIANCE.ONE DABEI HELFEN?

Der erste und wichtigste Schritt ist die Prüfung, ob Du überhaupt Verpflichteter bist. Diese Frage solltest Du einmal sauber klären lassen und das Ergebnis dokumentieren.

Spezialisierte Rechtsberatung: Rechtliche Einschätzung zur Verpflichteteneigenschaft nach § 2 GwG - und, falls Du darunter fällst, zum Aufbau von Risikoanalyse und internen Sicherungsmaßnahmen.

Compliance.Trust: Prüfvermerk, Risikoanalyse und Transparenzregisterauszug revisionssicher abgelegt.

Unsicher, was für Dich das Richtige ist? Wir schauen gemeinsam drauf: