SC-04 | Lieferkette, Produkt & Nachhaltigkeit | Pflicht ab 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. Euro Umsatz
Nach der Omnibus-Reform sind nur noch sehr große Unternehmen berichtspflichtig. Für alle anderen verschwindet das Thema aber nicht, sondern wechselt den Absender: Es kommt jetzt von Banken, Versicherern und Großkunden - über Fragebögen statt über das Gesetz.
Die Richtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Berichtspflichtig sind künftig nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten **und** mehr als 450 Mio. Euro Umsatz; die Kapitalmarktorientierung spielt keine Rolle mehr. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 19. März 2027 umsetzen. In Deutschland war das Verfahren Ende August 2026 noch nicht abgeschlossen - bis dahin gilt der bisherige Rahmen fort.
GILT DAS FÜR DICH?
Direkt berichtspflichtig: ab 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. Euro Umsatz. Das trifft im deutschen Mittelstand nur sehr wenige Unternehmen.
Mittelbar betroffen: über die Lieferkette. Berichtspflichtige Konzerne brauchen ESG-Daten von ihren Zulieferern, und Banken fragen sie im Kreditprozess ab. Diese Anfragen kommen unabhängig von Deiner Größe.
Für den freiwilligen Weg gibt es einen europäischen Standard: VSME, den Standard für nicht kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen. Er ist bewusst schlank gehalten und deckt genau die Datenpunkte ab, die große Kunden typischerweise abfragen.
DAS MUSST DU TUN
- Prüfe die Schwellen anhand des letzten Geschäftsjahres und dokumentiere das Ergebnis. Denke bei Konzernstrukturen an die konsolidierte Betrachtung.
- Falls berichtspflichtig: Führe eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch - welche Nachhaltigkeitsthemen wirken auf Dein Unternehmen, und wie wirkt Dein Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft?
- Baue die Datenerhebung auf. Energieverbrauch, Emissionen, Beschäftigtenkennzahlen, Fluktuation, Arbeitsunfälle, Weiterbildung. Der Aufwand steckt fast immer in der Datenbeschaffung, nicht im Text.
- Berichte nach den europäischen Standards (ESRS) im Lagebericht und plane die externe Prüfung ein.
- Falls nicht berichtspflichtig: Nutze den VSME-Standard als Rahmen und beantworte damit Kundenanfragen. Ein einmal gepflegtes Datenset spart Dir die wiederkehrende Zuarbeit für jeden einzelnen Fragebogen.
- Sammle die Kennzahlen ohnehin. Energieverbrauch und Fluktuation brauchst Du für die Steuerung, nicht nur für den Bericht.
- Beobachte die deutsche Umsetzung. Bis das Umsetzungsgesetz verkündet ist, bleibt die Rechtslage in Deutschland uneinheitlich - halte die Schwellenprüfung deshalb aktuell.
GRÜN IST ES, WENN ...
Die Schwellenprüfung ist dokumentiert und aktuell. Falls berichtspflichtig: Wesentlichkeitsanalyse, Datenerhebung und Bericht nach ESRS liegen vor. Falls nicht: Es gibt ein gepflegtes ESG-Datenset für Kunden- und Bankanfragen.
DIESE NACHWEISE BRAUCHST DU
Prüfvermerk zur Schwelle, Wesentlichkeitsanalyse, ESG-Datenerhebung mit Quellen und Validierung, Nachhaltigkeitsbericht im Lagebericht, Prüfvermerk - oder das VSME-Datenset mit Stand.
DIE RECHTSGRUNDLAGE
- Richtlinie (EU) 2026/470 - Omnibus I: Hebt die Schwellen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich an und ändert zugleich die CSDDD. Umsetzungsfrist: 19. März 2027.
- Richtlinie (EU) 2024/1760 - CSDDD: Die Sorgfaltspflichtenrichtlinie, deren Berichts- und Sorgfaltsanteile eng mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung verzahnt sind.
- EFRAG - europäische Berichtsstandards: Der fachliche Berater der EU-Kommission. Hier findest Du die ESRS und den freiwilligen VSME-Standard für kleine und mittlere Unternehmen.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Informationen zum Stand der deutschen Umsetzung.
TYPISCHE STOLPERFALLEN
- Schwellenprüfung nicht aktualisiert. Nach Zukäufen oder starkem Wachstum kann sich die Einordnung ändern.
- Datenbrüche zwischen Tochtergesellschaften. Unterschiedliche Systeme und Definitionen machen die Konsolidierung teuer.
- Keine Validierung. ESG-Zahlen, die niemand gegengeprüft hat, halten einer externen Prüfung nicht stand.
- Kundenanfragen jedes Mal von vorn beantworten. Ohne gepflegtes Datenset bindet jeder Fragebogen erneut Kapazität.
WIE KANN DIR COMPLIANCE.ONE DABEI HELFEN?
Berichtspflichtig bist Du wahrscheinlich nicht. Die Fragebögen Deiner Großkunden und Banken kommen trotzdem - und die beantwortest Du besser einmal gut als zwölfmal schnell.
Compliance.Trust: ESG-Kennzahlen, Zertifikate und Nachweise zentral bereitstellen - öffentlich oder geschützt. Kundenanfragen beantworten sich damit weitgehend von selbst.
Spezialisierte Rechtsberatung: Rechtliche Einschätzung zur Schwellenprüfung und zum Stand der deutschen Umsetzung, die Ende August 2026 noch offen war.
Unsicher, was für Dich das Richtige ist? Wir schauen gemeinsam drauf:

