INT-01 | Integrität & Marktverhalten | Gilt für alle, vertieft bei Export und öffentlichen Auftraggebern
Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat - und zwar für die handelnde Person und potenziell für Dich als Geschäftsführung. Eine kurze Richtlinie mit klaren Wertgrenzen und eine Schulung der gefährdeten Funktionen sind der wirksamste Schutz, den es für kleines Geld gibt.
GILT DAS FÜR DICH?
Für jedes Unternehmen. Vertieft wird das Thema, wenn Du außerhalb der EU tätig bist, öffentliche Auftraggeber bedienst oder mit Handelsvertretern, Beratern und Vermittlern arbeitest.
Besonders exponiert sind Vertrieb, Einkauf und die Geschäftsführung selbst. Für den Rest der Belegschaft genügt in der Regel das, was ohnehin im Verhaltenskodex steht.
DAS MUSST DU TUN
- Verabschiede eine kurze Anti-Korruptions-Richtlinie. Sie muss vier Fragen beantworten: Was darf ich annehmen? Was darf ich geben? Was gilt bei Amtsträgern? Und wer entscheidet im Zweifel?
- Setze eine konkrete Wertgrenze für Geschenke und Einladungen - viele Unternehmen wählen 35 oder 50 Euro. Darüber greift ein Genehmigungsprozess. Eine Zahl ist besser als der Begriff "angemessen", den jeder anders auslegt.
- Führe ein Geschenke- und Einladungslog. Zwei Spalten reichen: wer, was, von wem, wann, genehmigt durch wen.
- Regle Spenden und Sponsoring gesondert - hier entsteht der Verdacht schnell.
- Schule Vertrieb, Einkauf und Geschäftsführung jährlich. Nicht abstrakt, sondern an Fällen aus Deinem Geschäft.
- Prüfe Berater und Vermittler vor der Beauftragung. Wer eine erfolgsabhängige Provision für "Marktzugang" verlangt und keine nachvollziehbare Leistung erbringt, ist ein Risiko. Nimm eine Antikorruptionsklausel in den Vertrag auf.
GRÜN IST ES, WENN ...
Die Richtlinie ist verabschiedet und kommuniziert, es gibt eine dokumentierte Wertgrenze mit Genehmigungsprozess, und die Risikofunktionen sind im laufenden Jahr geschult worden.
DIESE NACHWEISE BRAUCHST DU
Anti-Korruptions-Richtlinie, Geschenke- und Einladungslog, Schulungsnachweise für Vertrieb, Einkauf und Geschäftsführung, Vertragsklausel für Vermittler.
DIE RECHTSGRUNDLAGE
- § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr: Betrifft die Privatwirtschaft. Strafrahmen bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
- § 331 ff. StGB - Vorteilsannahme und Bestechung von Amtsträgern: Im Umgang mit Behörden, kommunalen Betrieben und öffentlichen Auftraggebern gelten deutlich strengere Maßstäbe. Hier kann schon die Einladung zum Essen problematisch sein.
- § 130 OWiG - Verletzung der Aufsichtspflicht: Ohne Richtlinie, Wertgrenze und Schulung fehlt Dir das Argument, alles Erforderliche getan zu haben.
- § 30 OWiG - Geldbuße gegen das Unternehmen: Neben der Strafe gegen die handelnde Person kommt die Unternehmensgeldbuße und regelmäßig die Abschöpfung des erlangten Vorteils.
TYPISCHE STOLPERFALLEN
- Keine Zahl in der Richtlinie. "Sozialadäquate Aufmerksamkeiten" ist juristisch korrekt und praktisch wertlos.
- Ungeprüfte Vermittler. Der Agent im Drittland ist der klassische Einfallsweg - und sein Verhalten wird Dir zugerechnet.
- Schulung nur für die Belegschaft. Gerade die Geschäftsführung muss teilnehmen, sonst fehlt der Nachweis für die eigene Sorgfalt.
- Ein Log, das niemand führt. Ein leeres Geschenkeregister nach zwei Jahren ist kein gutes Zeichen, sondern ein Indiz für einen toten Prozess.
WIE KANN DIR COMPLIANCE.ONE DABEI HELFEN?
Richtlinie plus Schulung der Risikofunktionen - beides lässt sich in wenigen Wochen aufsetzen und danach jährlich mit geringem Aufwand wiederholen.
Compliance.Policies: Anti-Korruptions-Richtlinie samt Wertgrenze verteilen, bestätigen lassen und bei Änderungen sauber versionieren.
Compliance.Learning: Gezielte Jahresschulung für Vertrieb, Einkauf und Geschäftsführung - mit dokumentierter Teilnahme als Nachweis Deiner Sorgfalt.
Unsicher, was für Dich das Richtige ist? Wir schauen gemeinsam drauf:

