Für kleine & mittlere Unternehmen in Deutschland

Das Barrierefreiheitsstärkungs-
gesetz mühelos umsetzen

Seit 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – darunter Webseiten, Online-Shops und Apps. Compliance.One unterstützt Dich dabei und bietet für Dich und Dein Team passende Workshops an.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und was bedeutet das konkret?

Das BFSG verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Ziel ist ein gleichberechtigter Zugang zu digitalen Angeboten – gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/882 und der WCAG 2.2 AA.

Handlungsbedarf seit Juni 2025

Digitale Angebote müssen seit 28. Juni 2025 auf Barrierefreiheit geprüft werden und diese nachgewiesen werden können – ganz gleich ob Webseite, App oder Shop.

Verpflichtende Information zur Barrierefreiheit

Webangebote müssen eine leicht zugängliche Information zur Barrierefreiheit bereitstellen – rechtssicher formuliert und regelmäßig gepflegt.

Prüfung & Dokumentation

Wie ein Webangebot die Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllt, muss kontinuierlich geprüft und dokumentiert werden.

Haftrisiken minimieren

Ohne Umsetzung drohen Abmahnungen, Bußgelder und Imageschäden. Mit Compliance.One bist Du abgesichert – automatisch und dauerhaft.

Wer ist vom BFSG betroffen?

B2C Unternehmen

Alle B2C Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und über 2 Millionen Euro Jahresumsatz.

Öffentliche und private Stellen

Auch Geldautomaten, Zahlungsterminals, Fahrkartenautomaten, Telekommunikationsdienste und Online-Banking fallen unter dieses Gesetz.

Was muss konkret umgesetzt werden?

Seit dem 28. Juni 2025 müssen betroffene Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Services barrierefrei nutzbar sind – insbesondere für Menschen mit:

Seh- oder Hörbeeinträchtigungen

motorischen Einschränkungen

kognitiven oder sprachlichen Hürden

Konkret heißt das:

Webseiten und Apps müssen z. B. per Tastatur bedienbar, kontrastreich und screenreader-freundlich sein

E-Books müssen skalierbar, navigierbar und inhaltlich zugänglich sein

Bedienoberflächen von Automaten müssen verständlich und mit Hilfsmitteln nutzbar sein

Informationen über Barrierefreiheit müssen bereitgestellt werden

Unternehmen müssen:

technische Standards einhalten (z. B. EN 301 549)

Mängel beheben, wenn Nutzer:innen diese melden

Mit Bußgeldern rechnen, wenn sie Anforderungen nicht umsetzen

Warum ist das wichtig?

Pflicht zur Barrierefreiheit seit 2025

Verstöße können abgemahnt oder mit Bußgeldern belegt werden

Inklusion steigert Reichweite und Nutzerfreundlichkeit

Barrierefreiheit ist kein Zusatz, sondern ein gesetzlicher Mindeststandard – und ein Gewinn für alle Nutzer:innen.

Wie Compliance.One Dich beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unterstützt

Paket wählen

Wähle das passende Modell für Dein Webangebot – von der Einzeldomain bis zur Lösung für ganze Webportale.

Prüfung starten

Trage Deine Domain ein und starte die automatisierte WCAG-Prüfung. In wenigen Minuten erhältst Du detaillierte Ergebnisse – inklusive Accessibility Score.

Information erstellen & aktuell halten

Die Information zur Barrierefreiheit wird automatisch erstellt, auf unseren Servern bereitgestellt und bei Änderungen im Gesetz automatisch angepasst.

Workshops & Sensibilisierung

Schule Dein Team mit unseren Workshops – für mehr Verständnis, bessere Umsetzung und nachhaltige Barrierefreiheit in Deinem Unternehmen.

Ergebnis: Ihre digitale Präsenz ist BFSG-konform – geprüft, dokumentiert, abgesichert.

Unser Compliance-One Angebot

Jetzt Paket anfragen und die Anforderungen für Barrierefreiheit erfüllen!

Einfach Name, Emailadresse und Paket eingeben und wir melden uns verlässlich bei Ihnen zurück.

Für diese Themen bieten wir einfache Lösungen

Hinweisgeberschutzgesetz

(HinSchG)

KI-Verordnung / AI Act

(KI-VO)

Datenschutzgrundverordnung

(DSGVO)

Gesetz zur Barrierefreiheit

(BFSG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

(AGG)

NIS2-Richtlinie

(NIS2)

Digitale Dienste Gesetz

(DDG)

Digital Operational Resilience Act

(DORA)

Arbeitsschutzgesetz

(ArbSchG)

Gibt es Fragen oder brauchst Du Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Beratungsgespräch – auf Wunsch mit Demo.

FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das sicherstellen soll, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – auch für Menschen mit Behinderungen. Es setzt eine EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um.

Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz betrifft Unternehmen, die digitale Produkte oder Services für Verbraucher:innen anbieten – z. B. Websites, Apps, E-Books, Geldautomaten, Online-Shops oder bestimmte Hardware. Es gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, sofern ein Verbrauchsbezug vorliegt.

Was müssen Unternehmen gemäß des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konkret umsetzen?

Digitale Angebote müssen den technischen Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen – insbesondere den Vorgaben der WCAG 2.1/2.2 AA. Außerdem muss eine verständliche Barrierefreiheitserklärung bereitgestellt und regelmäßig aktualisiert werden.

Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?

Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Services. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Inklusion und Teilhabe.

Welche Bereiche sind vom BFSG besonders betroffen?

Vor allem digitale Benutzeroberflächen wie Websites, mobile Apps, E-Commerce-Angebote, Selbstbedienungsterminals und Softwareprodukte. Auch PDFs und andere Dokumente auf Websites müssen barrierefrei zugänglich sein.

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