Hinweisgeberschutzgesetz

Mitarbeiter sollen Missstände im Unternehmen melden können, ohne Angst vor Konsequenzen – genau das steckt hinter dem Hinweisgeberschutzgesetz. Seit Kurzem müssen viele Unternehmen (schon ab 50 Mitarbeitern) interne Meldestellen einrichten, damit Whistleblower sicher und anonym Hinweise geben können. Klingt erstmal nach zusätzlichem Aufwand, ist aber vor allem eine Chance: Probleme frühzeitig erkennen, bevor sie groß werden.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und was bedeutet das konkret?

Du brauchst einen Kanal, über den Hinweise eingehen, und klare Prozesse, wie Du damit umgehst – vom Eingangsbestätigen bis zur Klärung. Und natürlich musst Du die Vertraulichkeit wahren. Wir helfen Dir, all das unkompliziert aufzusetzen, damit Du rechtskonform bist und gleichzeitig das Vertrauen deiner Mitarbeiter stärkst.

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Meldestelle einrichten

Unternehmen müssen eine Meldestelle für Hinweisgeber einrichten.

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Vertraulichkeit

Eingehende Hinweise müssen vertraulich und sicher behandelt werden.

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Konsequenzen

Hinweisgeber dürfen keine Benachteiligung für die Meldung erfahren.

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Reporting

Unternehmen müssen die Meldungen transparent dokumentieren.

Wer muss das HinSchG umsetzen?

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Alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Egal ob öffentliche oder private Unternehmen: ab 50 Beschäftigten ist eine interne Meldestelle gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Hinweisgeber Verstöße vertraulich melden können.

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Unternehmen im sensiblen Bereich

Branchen mit hohen regulatorischen Vorgaben – etwa Finanzdienstleister, Versicherungen, Pharma- und Medizinunternehmen – müssen teilweise unabhängig von ihrer Größe ein Hinweisgebersystem etablieren.

Was muss beim HinSchG umgestetzt werden?

Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten müssen:

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Eine interne Meldestelle einrichten

Diese ermöglicht es Mitarbeitenden, sicher und vertraulich Hinweise abzugeben – schriftlich, mündlich oder auf Wunsch persönlich.

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Vertraulichkeit garantieren

Die Identität der Hinweisgeber:innen und der betroffenen Personen muss geschützt bleiben.

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Fristen einhalten

Eingehende Hinweise müssen innerhalb gesetzlich vorgegebener Fristen bearbeitet und Rückmeldung gegeben werden.

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Repressalien verhindern

Hinweisgeber:innen dürfen nicht gekündigt, benachteiligt oder unter Druck gesetzt werden.

Warum ist das wichtig?

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Vermeidung von Bußgeldern bei fehlender Meldestelle (bis zu 50.000 €)

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Risikominimierung durch frühzeitiges Erkennen interner Probleme

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Rechtskonformität und Compliance-Sicherung

Wie Compliance.One Dich beim Hinweisgeberschutz unterstützt

Ein internes Hinweisgebersystem muss keine lästige Pflicht sein, sondern kann aktiv zur Verbesserung Deiner Firma beitragen. Mit unserer Hilfe richtest Du es mühelos ein und hast die Sicherheit, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Grüner Pfeil

1. Whistleblowing-Portal

Wir stellen dir ein sicheres Online-Portal zur Verfügung, über das Hinweise anonym eingereicht werden können. Einfach für die Hinweisgeber, übersichtlich für dich.

2. Richtlinien und Ablaufpläne

Von der Meldung bis zur Untersuchung – mit unseren Vorlagen definierst du, wer was wann zu tun hat. So stellst Du sicher, dass jeder Hinweis fair und fristgerecht bearbeitet wird.

3. Schulung und Kommunikation

Wir unterstützen Dich dabei, Deine Mitarbeiter über die neue Meldestelle zu informieren. Durch kurze Trainings oder Infomaterial schaffen wir Vertrauen in den Prozess.

4. Datenschutz inklusive

Keine Sorge, unser System erfüllt natürlich auch die DSGVO-Anforderungen. Vertrauliche Meldungen bleiben vertraulich – technisch und organisatorisch.

Das Compliance.Portal: Eine Plattform für alle Compliance-Prozesse

Das Compliance.Portal ist die zentrale Oberfläche für alle wiederkehrenden Compliance-Aufgaben – von der Schulungsverwaltung bis zum Nachweis gegenüber Auditoren. Es besteht aus vier Modulen, die einzeln oder kombiniert genutzt werden können.

Icon Schulung

Compliance.Learning

Online-Trainings und Learning Management System

Schulungen händisch tracken ist mühsam. Mit Compliance.Learning schulen sich Mitarbeitende im Portal. Der Status wird automatisch dokumentiert.

Icon Rotes X

Nie wieder fehlende Zertifikate.

Icon Whistle Blowing

Compliance.Whistle

Hinweisgebersystem

Meldungen ohne sicheren Kanal sind ein Haftungsrisiko. Durch Compliance.Whistle gehen Hinweise anonym oder vertraulich ein. Fristen, Bearbeitung und Dokumentation laufen strukturiert im Portal.

Icon Rotes X

Konform mit HinSchG und LkSG.

Icon Vertrauen

Compliance.Trust

Trust Center

In Firmen ist Sicherheit da, aber für Kunden nicht sichtbar. Durch Compliance.Trust liegen Zertifikate, Richtlinien und Reports zentral bereit – öffentlich oder geschützt. Inklusive NDA- und Vendor-Management.

Icon Rotes X

Verkürzte Time-to-Revenue.

Icon Papiere

Compliance.Policies

Policy Manager

Richtlinien per Mail bleiben oft ungelesen, unbestätigt, ungeprüft. Mit Compliance.Policies werden diese gezielt verteilt, online bestätigt und versioniert dokumentiert.

Icon Rotes X

Nie wieder unbestätigte Policies.

Compliance.Services: Externe Beauftragte und Rechtsberatung für KMU

Manche Compliance-Pflichten brauchen eine Person, nicht nur Software. Datenschutzbeauftragte müssen formal bestellt werden. Whistleblowing-Meldungen brauchen eine unabhängige Stelle. ISO-Audits brauchen Vorbereitung. Dafür gibt es unsere Experten - und die Compliance.Services.

Icon Datenschutz

Externe:r Datenschutzbeauftragte:r (DSB)

Offizielle Anlaufstelle für Behörden und Betroffene. Wir prüfen Verträge, führen das Verarbeitungsverzeichnis und entlasten im Tagesgeschäft.

Grafik Informationssicherheitsbeauftragter

Externe:r Informationssicherheitsbeauftragte:r (CISO)

Aufbau und Betrieb Deines ISMS. Risiken identifizieren, Maßnahmen definieren – und Dein Sicherheitsniveau auf Stand halten.

Icon KI

AI Officer / 
KI-Beauftragte:r

Rechtskonforme KI-Nutzung gemäß EU AI Act. Wir klassifizieren Systeme, schreiben Richtlinien und ermöglichen Innovation, statt sie zu bremsen.

Icon Ombudsstelle

Ombudsperson 
Meldestelle

Externe Meldestelle nach HinSchG und LkSG. Wir empfangen Hinweise, wahren Fristen und bearbeiten Meldungen ohne Interessenkonflikt.

Icon IT Security

IT Security und ISO 27001 Consulting

Audit-sichere Vorbereitung. Gap-Analyse, Schließen von Dokumentations- und Technik-Lücken, Begleitung bis zum Audit (ISO 27001/TISAX).

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Spezialisierte Rechtsberatung durch Kanzlei

Fundiertes Recht statt Raterei. Anwaltliche Expertise im Datenschutz-, IT- und Compliance-Recht – nahtlos über unsere Kanzlei.

Modulpakete & Preise ohne versteckte Kosten

Icon Dashboard

Software

Compliance.Portal

4 buchbare Module:

ab 99

pro Modul / Monat

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4 Module einzeln buchbar: Online-Trainings, Policy Manager, Hinweisgebersystem, Trust Center

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Revisionssichere Dokumentation aller Pflichten

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Status-Dashboard, Reminder, Reporting

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HR-Integration (Personio, Excel & Co.)

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Whitelabel: Dein Logo, Deine Farben, Deine Domain

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Hosting in Deutschland, ISO/IEC 27001-zertifiziert

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Keine versteckten Implementierungskosten

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Kein IT-Projekt

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Keine Setup-Gebühr

Icon Person

Expertise

Compliance Services

Externe Beauftragte, Audit-Services, Rechtsberatung

ab 280

pro Modul / Monat

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Externe:r Datenschutzbeauftragte:r (DSB)

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Externe:r Informationssicherheitsbeauftragte:r (CISO)

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Ombudsperson / externe Meldestelle

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ISO 27001 & TISAX-Audit-Begleitung

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Keine offenen Stundenkontingente

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*Pakete in den Größen S / M / L mit festem Stundenkontingent. Alle Service-Kund:innen erhalten Rabatt auf Portal-Module.

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Häufig gestellte Fragen

Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Personen schützen, die im beruflichen Kontext Missstände, Rechtsverstöße oder Risiken melden – sogenannte Hinweisgeber:innen oder Whistleblower. Ziel ist es, deren Identität zu wahren und Vergeltungsmaßnahmen zu verhindern.

Wer ist durch das HinSchG geschützt?

Geschützt sind Personen, die im beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangen und melden – z. B. Arbeitnehmer:innen, Bewerber:innen, Praktikant:innen, ehemalige Mitarbeitende oder externe Partner wie Lieferanten.

Welche Meldungen sind vom Hinweisgeberschutzgesetz erfasst?

Das Gesetz bezieht sich auf Verstöße gegen EU-Recht und nationales Recht, insbesondere in Bereichen wie Datenschutz, Umwelt, Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Korruption, Finanzdienstleistungen oder öffentliche Auftragsvergabe.

Welche Meldewege gibt es im Rahmen des HinSchG?

Hinweisgeber:innen können Verstöße über interne Meldestellen (im Unternehmen oder in der Behörde) oder über externe Meldestellen (z. B. beim Bundesamt für Justiz) melden. In bestimmten Fällen ist auch eine öffentliche Offenlegung zulässig – etwa bei Gefahr im Verzug.

Was bringt ein Hinweisgebersystem dem Unternehmen selbst?

Ein funktionierendes Hinweisgebersystem hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen – bevor sie eskalieren. Es stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden, schützt die Organisation vor Reputationsschäden und schafft eine offene Unternehmenskultur, in der Missstände nicht unter den Teppich gekehrt werden.

Gibt es fragen oder brauchst du Unterstützung?

Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.

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