Für kleine & mittlere Unternehmen in Deutschland

Hinweisgeberschutzgesetz

Mitarbeiter sollen Missstände im Unternehmen melden können, ohne Angst vor Konsequenzen – genau das steckt hinter dem Hinweisgeberschutzgesetz. Seit Kurzem müssen viele Unternehmen (schon ab 50 Mitarbeitern) interne Meldestellen einrichten, damit Whistleblower sicher und anonym Hinweise geben können. Klingt erstmal nach zusätzlichem Aufwand, ist aber vor allem eine Chance: Probleme frühzeitig erkennen, bevor sie groß werden.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und was bedeutet das konkret?

Du brauchst einen Kanal, über den Hinweise eingehen, und klare Prozesse, wie Du damit umgehst – vom Eingangsbestätigen bis zur Klärung. Und natürlich musst Du die Vertraulichkeit wahren. Wir helfen Dir, all das unkompliziert aufzusetzen, damit Du rechtskonform bist und gleichzeitig das Vertrauen deiner Mitarbeiter stärkst.

Wer ist betroffen?

Was muss beim HinSchG umgesetzt werden?

Arbeitgeber mit mehr als 5o Beschäftigten müssen:

Eine internte Meldestelle einrichten
Diese ermöglicht es Mitarbeitenden, sicher und vertraulich Hinweise abzugeben – schriftlich, mündlich oder auf Wunsch persönlich.

Vertraulichkeit garantieren
Die Identität der Hinweisgeber:innen und der betroffenen Personen muss geschützt bleiben.

Fristen einhalten
Eingehende Hinweise müssen innerhalb gesetzlich vorgegebener Fristen bearbeitet und Rückmeldung gegeben werden.

Repressalien verhindern
Hinweisgeber:innen dürfen nicht gekündigt, benachteiligt oder unter Druck gesetzt werden.

Warum ist das wichtig?

Vermeidung von Bußgeldern bei fehlender Meldestelle (bis zu 50.000 €)

Risikominimierung durch frühzeitiges Erkennen interner Probleme

Rechtskonformität und Compliance-Sicherung

Ein funktionierendes Hinweisgebersystem stärkt Vertrauen und schützt das Unternehmen vor größeren Schäden.

Wie Compliance.One Dich beim Hinweisgeberschutz unterstützt:

Ein internes Hinweisgebersystem muss keine lästige Pflicht sein, sondern kann aktiv zur Verbesserung Deiner Firma beitragen. Mit unserer Hilfe richtest Du es mühelos ein und hast die Sicherheit, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Gibt es Fragen oder brauchst Du Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.

FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch

Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Personen schützen, die im beruflichen Kontext Missstände, Rechtsverstöße oder Risiken melden – sogenannte Hinweisgeber:innen oder Whistleblower. Ziel ist es, deren Identität zu wahren und Vergeltungsmaßnahmen zu verhindern.

Wer ist durch das HinSchG geschützt?

Geschützt sind Personen, die im beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangen und melden – z. B. Arbeitnehmer:innen, Bewerber:innen, Praktikant:innen, ehemalige Mitarbeitende oder externe Partner wie Lieferanten.

Welche Meldungen sind vom Hinweisgeberschutzgesetz erfasst?

Das Gesetz bezieht sich auf Verstöße gegen EU-Recht und nationales Recht, insbesondere in Bereichen wie Datenschutz, Umwelt, Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Korruption, Finanzdienstleistungen oder öffentliche Auftragsvergabe.

Welche Meldewege gibt es im Rahmen des HinSchG?

Hinweisgeber:innen können Verstöße über interne Meldestellen (im Unternehmen oder in der Behörde) oder über externe Meldestellen (z. B. beim Bundesamt für Justiz) melden. In bestimmten Fällen ist auch eine öffentliche Offenlegung zulässig – etwa bei Gefahr im Verzug.

Was bringt ein Hinweisgebersystem dem Unternehmen selbst?

Ein funktionierendes Hinweisgebersystem hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen – bevor sie eskalieren. Es stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden, schützt die Organisation vor Reputationsschäden und schafft eine offene Unternehmenskultur, in der Missstände nicht unter den Teppich gekehrt werden.