Hinweisgeberschutzgesetz
Mitarbeiter sollen Missstände im Unternehmen melden können, ohne Angst vor Konsequenzen – genau das steckt hinter dem Hinweisgeberschutzgesetz. Seit Kurzem müssen viele Unternehmen (schon ab 50 Mitarbeitern) interne Meldestellen einrichten, damit Whistleblower sicher und anonym Hinweise geben können. Klingt erstmal nach zusätzlichem Aufwand, ist aber vor allem eine Chance: Probleme frühzeitig erkennen, bevor sie groß werden.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und was bedeutet das konkret?
Du brauchst einen Kanal, über den Hinweise eingehen, und klare Prozesse, wie Du damit umgehst – vom Eingangsbestätigen bis zur Klärung. Und natürlich musst Du die Vertraulichkeit wahren. Wir helfen Dir, all das unkompliziert aufzusetzen, damit Du rechtskonform bist und gleichzeitig das Vertrauen deiner Mitarbeiter stärkst.

Meldestelle einrichten
Unternehmen müssen eine Meldestelle für Hinweisgeber einrichten.

Vertraulichkeit
Eingehende Hinweise müssen vertraulich und sicher behandelt werden.

Konsequenzen
Hinweisgeber dürfen keine Benachteiligung für die Meldung erfahren.

Reporting
Unternehmen müssen die Meldungen transparent dokumentieren.
Wer muss das HinSchG umsetzen?

Alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten
Egal ob öffentliche oder private Unternehmen: ab 50 Beschäftigten ist eine interne Meldestelle gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Hinweisgeber Verstöße vertraulich melden können.

Unternehmen im sensiblen Bereich
Branchen mit hohen regulatorischen Vorgaben – etwa Finanzdienstleister, Versicherungen, Pharma- und Medizinunternehmen – müssen teilweise unabhängig von ihrer Größe ein Hinweisgebersystem etablieren.
Was muss beim HinSchG umgestetzt werden?
Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten müssen:

Eine interne Meldestelle einrichten
Diese ermöglicht es Mitarbeitenden, sicher und vertraulich Hinweise abzugeben – schriftlich, mündlich oder auf Wunsch persönlich.

Vertraulichkeit garantieren
Die Identität der Hinweisgeber:innen und der betroffenen Personen muss geschützt bleiben.

Fristen einhalten
Eingehende Hinweise müssen innerhalb gesetzlich vorgegebener Fristen bearbeitet und Rückmeldung gegeben werden.

Repressalien verhindern
Hinweisgeber:innen dürfen nicht gekündigt, benachteiligt oder unter Druck gesetzt werden.
Warum ist das wichtig?

Vermeidung von Bußgeldern bei fehlender Meldestelle (bis zu 50.000 €)

Risikominimierung durch frühzeitiges Erkennen interner Probleme

Rechtskonformität und Compliance-Sicherung
Wie Compliance.One Dich beim Hinweisgeberschutz unterstützt
Ein internes Hinweisgebersystem muss keine lästige Pflicht sein, sondern kann aktiv zur Verbesserung Deiner Firma beitragen. Mit unserer Hilfe richtest Du es mühelos ein und hast die Sicherheit, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

1. Whistleblowing-Portal
Wir stellen dir ein sicheres Online-Portal zur Verfügung, über das Hinweise anonym eingereicht werden können. Einfach für die Hinweisgeber, übersichtlich für dich.
2. Richtlinien und Ablaufpläne
Von der Meldung bis zur Untersuchung – mit unseren Vorlagen definierst du, wer was wann zu tun hat. So stellst Du sicher, dass jeder Hinweis fair und fristgerecht bearbeitet wird.
3. Schulung und Kommunikation
Wir unterstützen Dich dabei, Deine Mitarbeiter über die neue Meldestelle zu informieren. Durch kurze Trainings oder Infomaterial schaffen wir Vertrauen in den Prozess.
4. Datenschutz inklusive
Keine Sorge, unser System erfüllt natürlich auch die DSGVO-Anforderungen. Vertrauliche Meldungen bleiben vertraulich – technisch und organisatorisch.
Das Compliance.Portal: Eine Plattform für alle Compliance-Prozesse
Das Compliance.Portal ist die zentrale Oberfläche für alle wiederkehrenden Compliance-Aufgaben – von der Schulungsverwaltung bis zum Nachweis gegenüber Auditoren. Es besteht aus vier Modulen, die einzeln oder kombiniert genutzt werden können.

Compliance.Learning
Online-Trainings und Learning Management System
Schulungen händisch tracken ist mühsam. Mit Compliance.Learning schulen sich Mitarbeitende im Portal. Der Status wird automatisch dokumentiert.

Nie wieder fehlende Zertifikate.

Compliance.Whistle
Hinweisgebersystem
Meldungen ohne sicheren Kanal sind ein Haftungsrisiko. Durch Compliance.Whistle gehen Hinweise anonym oder vertraulich ein. Fristen, Bearbeitung und Dokumentation laufen strukturiert im Portal.

Konform mit HinSchG und LkSG.




Compliance.Trust
Trust Center
In Firmen ist Sicherheit da, aber für Kunden nicht sichtbar. Durch Compliance.Trust liegen Zertifikate, Richtlinien und Reports zentral bereit – öffentlich oder geschützt. Inklusive NDA- und Vendor-Management.

Verkürzte Time-to-Revenue.

Compliance.Policies
Policy Manager
Richtlinien per Mail bleiben oft ungelesen, unbestätigt, ungeprüft. Mit Compliance.Policies werden diese gezielt verteilt, online bestätigt und versioniert dokumentiert.

Nie wieder unbestätigte Policies.
Compliance.Services: Externe Beauftragte und Rechtsberatung für KMU
Manche Compliance-Pflichten brauchen eine Person, nicht nur Software. Datenschutzbeauftragte müssen formal bestellt werden. Whistleblowing-Meldungen brauchen eine unabhängige Stelle. ISO-Audits brauchen Vorbereitung. Dafür gibt es unsere Experten - und die Compliance.Services.

Externe:r Datenschutzbeauftragte:r (DSB)
Offizielle Anlaufstelle für Behörden und Betroffene. Wir prüfen Verträge, führen das Verarbeitungsverzeichnis und entlasten im Tagesgeschäft.

Externe:r Informationssicherheitsbeauftragte:r (CISO)
Aufbau und Betrieb Deines ISMS. Risiken identifizieren, Maßnahmen definieren – und Dein Sicherheitsniveau auf Stand halten.

AI Officer / KI-Beauftragte:r
Rechtskonforme KI-Nutzung gemäß EU AI Act. Wir klassifizieren Systeme, schreiben Richtlinien und ermöglichen Innovation, statt sie zu bremsen.

Ombudsperson Meldestelle
Externe Meldestelle nach HinSchG und LkSG. Wir empfangen Hinweise, wahren Fristen und bearbeiten Meldungen ohne Interessenkonflikt.

IT Security und ISO 27001 Consulting
Audit-sichere Vorbereitung. Gap-Analyse, Schließen von Dokumentations- und Technik-Lücken, Begleitung bis zum Audit (ISO 27001/TISAX).

Spezialisierte Rechtsberatung durch Kanzlei
Fundiertes Recht statt Raterei. Anwaltliche Expertise im Datenschutz-, IT- und Compliance-Recht – nahtlos über unsere Kanzlei.
Modulpakete & Preise ohne versteckte Kosten

Software
Compliance.Portal
4 buchbare Module:
ab 99€
pro Modul / Monat

4 Module einzeln buchbar: Online-Trainings, Policy Manager, Hinweisgebersystem, Trust Center

Revisionssichere Dokumentation aller Pflichten

Status-Dashboard, Reminder, Reporting

HR-Integration (Personio, Excel & Co.)

Whitelabel: Dein Logo, Deine Farben, Deine Domain

Hosting in Deutschland, ISO/IEC 27001-zertifiziert

Keine versteckten Implementierungskosten

Kein IT-Projekt

Keine Setup-Gebühr

Expertise
Compliance Services
Externe Beauftragte, Audit-Services, Rechtsberatung
ab 280€
pro Modul / Monat

Externe:r Datenschutzbeauftragte:r (DSB)

Externe:r Informationssicherheitsbeauftragte:r (CISO)

AI Officer / KI-Beauftragte:r

Ombudsperson / externe Meldestelle

ISO 27001 & TISAX-Audit-Begleitung

Spezialisierte Rechtsberatung durch Kanzlei

Keine offenen Stundenkontingente

Keine Tagessätze

Keine versteckten Beratungshonorare
*Pakete in den Größen S / M / L mit festem Stundenkontingent. Alle Service-Kund:innen erhalten Rabatt auf Portal-Module.
Du entscheidest:
4 Module im Portal und unsere Services. Alles kombinierbar. Alles skalierbar.

Nur Portal

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Komplettpaket Portal & Services
Häufig gestellte Fragen
Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Personen schützen, die im beruflichen Kontext Missstände, Rechtsverstöße oder Risiken melden – sogenannte Hinweisgeber:innen oder Whistleblower. Ziel ist es, deren Identität zu wahren und Vergeltungsmaßnahmen zu verhindern.
Wer ist durch das HinSchG geschützt?
Geschützt sind Personen, die im beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangen und melden – z. B. Arbeitnehmer:innen, Bewerber:innen, Praktikant:innen, ehemalige Mitarbeitende oder externe Partner wie Lieferanten.
Welche Meldungen sind vom Hinweisgeberschutzgesetz erfasst?
Das Gesetz bezieht sich auf Verstöße gegen EU-Recht und nationales Recht, insbesondere in Bereichen wie Datenschutz, Umwelt, Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Korruption, Finanzdienstleistungen oder öffentliche Auftragsvergabe.
Welche Meldewege gibt es im Rahmen des HinSchG?
Hinweisgeber:innen können Verstöße über interne Meldestellen (im Unternehmen oder in der Behörde) oder über externe Meldestellen (z. B. beim Bundesamt für Justiz) melden. In bestimmten Fällen ist auch eine öffentliche Offenlegung zulässig – etwa bei Gefahr im Verzug.
Was bringt ein Hinweisgebersystem dem Unternehmen selbst?
Ein funktionierendes Hinweisgebersystem hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen – bevor sie eskalieren. Es stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden, schützt die Organisation vor Reputationsschäden und schafft eine offene Unternehmenskultur, in der Missstände nicht unter den Teppich gekehrt werden.
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