INT-04 | Integrität & Marktverhalten | Aktiv bei Export außerhalb der EU oder Dual-Use-Gütern
Das Sanktionslisten-Screening ist die einzige Compliance-Pflicht in diesem Katalog, die Du täglich erfüllen musst - und die sich nicht verschieben lässt. Ein Verstoß ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern regelmäßig eine Straftat.
GILT DAS FÜR DICH?
Wenn Du Waren, Software oder Technologie außerhalb der EU lieferst, wenn Du mit Dual-Use-Gütern handelst (also solchen, die auch militärisch verwendbar sind), oder wenn Du technisches Know-how an Personen außerhalb der EU weitergibst.
Wichtig: Das Sanktionslisten-Screening gilt unabhängig vom Export. Du darfst gelisteten Personen und Organisationen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung stellen - auch nicht innerhalb Deutschlands. Wer Kunden und Lieferanten hat, sollte screenen.
Auch der Bezug von Software aus dem Ausland und die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Entwicklungsprojekten können exportkontrollrechtlich relevant sein (Stichwort technische Unterstützung).
DAS MUSST DU TUN
- Klassifiziere Deine Güter. Prüfe anhand der Ausfuhrliste und des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung, ob Deine Produkte, Software oder Technologien genehmigungspflichtig sind. Das BAFA bietet dafür Hilfestellungen.
- Richte ein Sanktionslisten-Screening vor jeder Lieferung ein - gegen die konsolidierte EU-Liste. Bei mehr als einer Handvoll Vorgängen pro Woche lohnt sich die Automatisierung im ERP-System.
- Screene nicht nur Kunden: auch Lieferanten, Dienstleister, Frachtführer, Gesellschafter und Endverwender gehören dazu.
- Benenne eine Ausfuhrverantwortliche oder einen Ausfuhrverantwortlichen auf Geschäftsleitungsebene. Diese Person trägt die persönliche Verantwortung für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften.
- Führe eine Freigabe für Lieferungen in kritische Länder ein - im Zweifel mit Vier-Augen-Prinzip.
- Achte auf die Endverbleibserklärung bei sensiblen Gütern und auf Anzeichen für Umgehungsgeschäfte (ungewöhnliche Zahlungswege, Zwischenhändler in Nachbarstaaten sanktionierter Länder, fehlender technischer Sachverstand beim Käufer).
- Dokumentiere alles und bewahre es fünf Jahre auf. Screening-Protokolle, Klassifizierungen, Genehmigungen.
GRÜN IST ES, WENN ...
Das Screening läuft vor jeder Lieferung und ist protokolliert, die Güterklassifizierung liegt vor, eine Ausfuhrverantwortliche oder ein Ausfuhrverantwortlicher ist förmlich benannt, und die Aufbewahrung ist geregelt.
DIESE NACHWEISE BRAUCHST DU
Screening-Protokolle mit Zeitstempel, Güterklassifizierung, Bestellung der ausfuhrverantwortlichen Person, Genehmigungen und Endverbleibserklärungen, Verfahrensanweisung Exportkontrolle.
DIE RECHTSGRUNDLAGE
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Rahmengesetz des deutschen Außenwirtschaftsrechts; enthält die Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen Embargos und Genehmigungspflichten.
- Außenwirtschaftsverordnung (AWV): Konkretisiert die Genehmigungspflichten; die Ausfuhrliste ist Anlage zur AWV.
- Verordnung (EU) 2021/821 - EU-Dual-Use-Verordnung: Regelt die Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck; Anhang I enthält die Güterliste.
- BAFA - Außenwirtschaft und Exportkontrolle: Zuständige Behörde. Hier findest Du Merkblätter, das Antragsportal und die Handbücher zur Güterklassifizierung.
- EU-Sanktionen - Übersicht der Europäischen Kommission: Zugang zur konsolidierten Liste der sanktionierten Personen und Organisationen.
- EU Sanctions Map: Amtliches Nachschlagewerk, welche Sanktionsregime gegen welches Land gelten.
TYPISCHE STOLPERFALLEN
- Screening erst bei der Rechnungsstellung. Zu spät - geprüft wird vor der Lieferung und vor Vertragsschluss.
- Nur Neukunden screenen. Listen ändern sich laufend. Bestandskunden müssen bei jeder Listenaktualisierung erneut abgeglichen werden.
- Keine Güterklassifizierung. Ohne sie weißt Du nicht, ob Du überhaupt eine Genehmigung brauchst - und Unwissenheit schützt nicht.
- Ausfuhrverantwortliche nicht auf Leitungsebene. Die Funktion setzt Entscheidungsbefugnis voraus.
- Umgehung über Nachbarstaaten übersehen. Ein plötzlich stark steigendes Bestellvolumen aus einem Nachbarland eines sanktionierten Staates ist ein Warnsignal.
WIE KANN DIR COMPLIANCE.ONE DABEI HELFEN?
Exportkontrolle ist Tagesgeschäft und nicht delegierbar. Wobei wir helfen: die Pflichten sauber aufzusetzen und die Nachweise über fünf Jahre zu halten.
Spezialisierte Rechtsberatung: Rechtliche Einschätzung zur Genehmigungspflicht Deiner Güter und zum Aufbau eines belastbaren Screening-Prozesses.
Compliance.Policies: Verfahrensanweisung Exportkontrolle verteilen und die Kenntnisnahme der beteiligten Funktionen dokumentieren.
Unsicher, was für Dich das Richtige ist? Wir schauen gemeinsam drauf:

