Hochrisiko-KI: Du hast bis Dezember 2027 – und solltest jetzt anfangen

DAT-09  |  Datenschutz, KI & Informationssicherheit  |  Aktiv bei Hochrisiko-KI nach Anhang III der KI-Verordnung

Die vollen Pflichten für Hochrisiko-KI galten ursprünglich ab August 2026. Der Digital Omnibus hat sie auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Das ist ein echter Aufschub - aber kein kleiner: Wer heute ein KI-gestütztes Bewerber-Ranking einsetzt, braucht die Zeit.

Neue Fristen durch die Verordnung (EU) 2026/1744: Eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III müssen ab dem **2. Dezember 2027** konform sein, in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I ab dem **2. August 2028**.

GILT DAS FÜR DICH?

Nur bei Hochrisiko-KI nach Anhang III der KI-Verordnung. Für den Mittelstand am relevantesten sind: Personalauswahl und Personalverwaltung (Vorauswahl von Bewerbungen, Ranking von Kandidaten, Systeme zur Leistungsbewertung oder Beförderungsentscheidung), Kreditwürdigkeitsprüfung, biometrische Identifizierung, sowie KI in Bildung, kritischer Infrastruktur, Strafverfolgung und Migration.

Wichtig: Auch wenn Du das System nur einsetzt und nicht selbst entwickelst, treffen Dich als Betreiber eigene Pflichten - insbesondere die menschliche Aufsicht, die Information der betroffenen Personen und die Protokollierung.

Ein KI-Tool, das lediglich Termine sortiert oder Texte formuliert, ist keine Hochrisiko-KI. Sobald es aber über den Zugang zu Arbeit, Krediten oder Leistungen mitentscheidet, wird es eine.

DAS MUSST DU TUN

  1. Prüfe und dokumentiere, ob eines Deiner KI-Systeme unter Anhang III fällt. Nutze Dein KI-Inventar als Ausgangspunkt.
  2. Kläre Deine Rolle: Bist Du Anbieter (entwickelst oder bringst das System unter eigenem Namen in Verkehr) oder Betreiber (setzt ein fremdes System ein)? Die Pflichten unterscheiden sich erheblich.
  3. Richte ein Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus ein - einschließlich Neubewertung nach jedem wesentlichen Update oder erneutem Training des Modells.
  4. Erstelle die technische Dokumentation: Zweck, Datengrundlage, Modellversionen, Leistungskennzahlen, bekannte Grenzen und Fehlerquellen.
  5. Stelle menschliche Aufsicht sicher: Eine qualifizierte Person muss das Ergebnis verstehen, überstimmen und den Betrieb stoppen können. Bei Personalentscheidungen heißt das: Die Letztentscheidung trifft ein Mensch, nicht das System.
  6. Aktiviere die automatische Protokollierung und bewahre die Logs auf.
  7. Teste auf Verzerrungen. Bei Personal- und Kreditentscheidungen ist Diskriminierung das Kernrisiko - und zwar nicht nur nach der KI-Verordnung, sondern auch nach dem AGG.
  8. Informiere die betroffenen Personen, dass ein KI-System eingesetzt wird. Bei Beschäftigten kommt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinzu.
  9. Prüfe die Registrierungspflicht in der EU-Datenbank für Hochrisiko-Systeme.

GRÜN IST ES, WENN ...

Die Einstufung ist dokumentiert. Falls Hochrisiko: Risikomanagement, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Protokollierung sind eingerichtet, Bias-Tests laufen regelmäßig, und die betroffenen Personen sind informiert.

DIESE NACHWEISE BRAUCHST DU

Einstufungsvermerk je KI-System, technische Dokumentation, Model Registry mit Versionsständen, Bias-Testberichte, Konzept zur menschlichen Aufsicht, Protokolle, Betriebsvereinbarung.

DIE RECHTSGRUNDLAGE

TYPISCHE STOLPERFALLEN

  • Verschiebung als Entwarnung gelesen. Art. 22 DSGVO und das AGG gelten heute. Die KI-Verordnung kommt obendrauf.
  • Keine Neubewertung nach Retraining. Ein neu trainiertes Modell ist ein anderes Modell.
  • Menschliche Aufsicht nur auf dem Papier. Wer 200 Bewerbungen in der vorgeschlagenen Reihenfolge abarbeitet, übt keine Aufsicht aus.
  • Betriebsrat übergangen. Der Einsatz solcher Systeme ist regelmäßig mitbestimmungspflichtig.
  • Auf den Anbieter verlassen. Als Betreiber hast Du eigene Pflichten, die Dir niemand abnimmt.

WIE KANN DIR COMPLIANCE.ONE DABEI HELFEN?

Bis Dezember 2027 ist Zeit - aber Risikomanagement, technische Dokumentation und Bias-Tests baut man nicht in einem Quartal auf.

AI Officer / AI Compliance: Risikoklassifizierung nach Anhang III, Aufbau des Risikomanagements, Konzept zur menschlichen Aufsicht und laufende Dokumentation.

Spezialisierte Rechtsberatung: Rechtliche Einschätzung Deiner Rolle als Anbieter oder Betreiber - davon hängt ab, welche Pflichten Dich überhaupt treffen.

Mehr zum Thema: KI-Verordnung auf compliance.one

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