INT-02 | Integrität & Marktverhalten | Aktiv ab 50 Beschäftigten oder bei relevanten Marktkontakten
Kartellbußgelder bemessen sich am Umsatz, nicht am Gewinn - bis zu zehn Prozent des weltweiten Konzernumsatzes. Das kann existenzbedrohend sein. Das Gute daran: Die gefährdeten Situationen sind wenige und gut beschreibbar.
GILT DAS FÜR DICH?
Ab etwa 50 Beschäftigten oder immer dann, wenn Deine Leute regelmäßig mit Wettbewerbern zusammentreffen: in Verbänden, auf Messen, in Normungsgremien, bei Bietergemeinschaften oder in gemeinsamen Projekten.
Auch unterhalb dieser Schwelle sinnvoll, wenn Du in einem Markt mit wenigen Anbietern unterwegs bist. Dort ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich Wettbewerber persönlich kennen - und genau da entstehen Absprachen.
DAS MUSST DU TUN
- Verteile ein einseitiges Merkblatt mit Do's und Don'ts. Kernbotschaft: keine Gespräche über Preise, Kunden, Gebiete, Mengen, Kapazitäten oder künftiges Marktverhalten - auch nicht "unter uns" beim Abendessen.
- Gib eine klare Regel für Verbands- und Messetreffen aus: Wenn ein solches Thema aufkommt, widersprich ausdrücklich, verlasse den Raum und dokumentiere das. Schweigend sitzen bleiben reicht nicht - Du haftest sonst mit.
- Schule Vertrieb und Einkauf einmal jährlich. Das sind die Funktionen, in denen kartellrechtliche Risiken tatsächlich entstehen.
- Nimm eine Antitrust-Klausel in Vertriebs- und Kooperationsverträge auf, insbesondere bei Vertriebspartnern und Bietergemeinschaften.
- Benenne eine feste Ansprechperson für den Verdachtsfall - und stelle klar, dass sofort externe Rechtsberatung eingeschaltet wird. Die Kronzeugenregelung belohnt Schnelligkeit erheblich.
- Achte auf Preisbindung nach unten: Deinen Händlern Mindestverkaufspreise vorzuschreiben ist verboten. Unverbindliche Preisempfehlungen sind erlaubt, wenn sie wirklich unverbindlich bleiben.
GRÜN IST ES, WENN ...
Vertrieb und Einkauf sind im laufenden Jahr geschult, das Merkblatt ist im Umlauf und bekannt, und es gibt eine benannte Ansprechperson für Verdachtsfälle.
DIESE NACHWEISE BRAUCHST DU
Merkblatt mit Versionsstand, Schulungsnachweise für Vertrieb und Einkauf, Vertragsmuster mit Antitrust-Klausel.
DIE RECHTSGRUNDLAGE
- § 1 GWB - Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen: Verboten sind Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb beschränken. Eine formlose Absprache am Rande einer Verbandssitzung genügt.
- § 81 GWB - Bußgeldvorschriften: Legt fest, welche Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden - einschließlich des Verstoßes gegen das Kartellverbot.
- § 81c GWB - Höhe der Geldbuße: Gegen ein Unternehmen kann eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten weltweiten Gesamtumsatzes verhängt werden. Bemessungsgrundlage ist der Umsatz, nicht der Gewinn.
- Art. 101 und 102 AEUV - EU-Kartellrecht: Bei grenzüberschreitendem Bezug greift zusätzlich das europäische Kartellrecht mit vergleichbaren Sanktionen.
- Bundeskartellamt - Informationen für Unternehmen: Die zuständige Behörde in Deutschland; dort findest Du Merkblätter, Fallberichte und Informationen zur Kronzeugenregelung.
TYPISCHE STOLPERFALLEN
- Informelle Kontakte ohne Leitlinie. Der Klassiker: Die Vertriebsleiter zweier Wettbewerber kennen sich seit Jahren und tauschen sich "kollegial" aus.
- Schweigen statt Widerspruch. Wer bei einer Absprache dabei ist und nicht widerspricht, gilt als Beteiligter.
- Keine Dokumentation des Ausstiegs. Wenn Du den Raum verlässt, muss das ins Protokoll - sonst kannst Du es später nicht beweisen.
- Preisempfehlungen mit Druck. Sobald Du die Einhaltung einer Empfehlung überwachst oder sanktionierst, ist sie keine Empfehlung mehr.
WIE KANN DIR COMPLIANCE.ONE DABEI HELFEN?
Kartellrecht ist ein Schulungsthema. Der wirksamste Hebel sind ein Merkblatt und eine jährliche Unterweisung der beiden gefährdeten Funktionen.
Compliance.Learning: Kartellrechtsschulung für Vertrieb und Einkauf, mit Nachweis über die Teilnahme.
Compliance.Policies: Das Do's-und-Don'ts-Merkblatt für Verbands- und Messetreffen nachweisbar in Umlauf bringen statt per Rundmail versenden.
Unsicher, was für Dich das Richtige ist? Wir schauen gemeinsam drauf:

