Produktsicherheit und Barrierefreiheit: Was im Verbrauchergeschäft gilt

SC-03  |  Lieferkette, Produkt & Nachhaltigkeit  |  Aktiv bei Verbraucherprodukten oder BFSG-Betroffenheit

Zwei EU-Regelwerke haben das Verbrauchergeschäft in kurzer Folge verändert: die Produktsicherheitsverordnung seit Dezember 2024 und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit Juni 2025. Beide gelten bereits - und beide treffen auch Onlineshops.

GILT DAS FÜR DICH?

Produktsicherheit (GPSR): wenn Du Verbraucherprodukte herstellst, importierst oder vertreibst. Sie gilt auch für Online-Marktplätze und für den Fernabsatz. Wichtig für Händler: Wer ein Produkt unter eigenem Namen vertreibt oder wesentlich verändert, gilt als Hersteller und trägt dessen Pflichten.

Barrierefreiheit (BFSG): wenn Du bestimmte Produkte (Computer, Smartphones, Selbstbedienungsterminals, E-Book-Lesegeräte) oder Dienstleistungen für Verbraucher anbietest - dazu zählen ausdrücklich der elektronische Geschäftsverkehr, also Onlineshops und Apps, sowie Bankdienstleistungen, Telekommunikation, Personenbeförderung und E-Books.

Ausnahme beim BFSG: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

Im reinen B2B-Geschäft ohne Verbraucherbezug sind beide Regelwerke nicht einschlägig.

DAS MUSST DU TUN

  1. Kläre Deine Rolle in der Lieferkette: Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer oder Händler. Danach richten sich Deine Pflichten.
  2. Führe eine Sicherheitsbewertung durch und lege eine technische Dokumentation an. Sie muss zehn Jahre aufbewahrt werden.
  3. Kennzeichne korrekt: Hersteller mit Name und Postanschrift sowie elektronischer Kontaktadresse, Typen- oder Chargennummer, Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache.
  4. Benenne eine verantwortliche Person in der EU, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Ohne sie darf das Produkt nicht in Verkehr gebracht werden.
  5. Richte einen Beschwerde- und Rückrufprozess ein, führe ein Register über Beschwerden und Rückrufe und melde gefährliche Produkte über das Safety Business Gateway an die Marktüberwachung.
  6. Prüfe Deinen Onlineshop auf Barrierefreiheit. Maßstab ist im Kern die EN 301 549 beziehungsweise WCAG 2.1 auf Stufe AA: Tastaturbedienbarkeit, Kontrastwerte, Alternativtexte, sinnvolle Beschriftung von Formularfeldern, Bedienbarkeit mit Screenreader.
  7. Erstelle die Erklärung zur Barrierefreiheit und veröffentliche sie zugänglich auf Deiner Website.
  8. Beobachte den Markt nach dem Inverkehrbringen und dokumentiere die Beobachtung.

GRÜN IST ES, WENN ...

Für jedes Verbraucherprodukt liegen Sicherheitsbewertung, technische Dokumentation und korrekte Kennzeichnung vor, ein Rückrufprozess ist definiert, und - soweit betroffen - erfüllt der Onlineshop die Barrierefreiheitsanforderungen samt veröffentlichter Erklärung.

DIESE NACHWEISE BRAUCHST DU

Technische Dokumentation und Sicherheitsbewertung, Konformitätsunterlagen, Kennzeichnungsmuster, Benennung der verantwortlichen Person in der EU, Beschwerde- und Rückrufregister, Barrierefreiheits-Testbericht und Erklärung zur Barrierefreiheit.

DIE RECHTSGRUNDLAGE

TYPISCHE STOLPERFALLEN

  • Händler unterschätzen ihre Pflichten. Wer unter eigener Marke verkauft, gilt als Hersteller - mit allen Konsequenzen.
  • Keine EU-Kontaktperson bei Importen. Ohne sie ist das Inverkehrbringen unzulässig.
  • Barrierefreiheit als reines Designthema behandelt. Der Checkout, die Formularvalidierung und die PDF-Dokumente sind meist die eigentlichen Baustellen.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit fehlt. Sie ist eine eigenständige Pflicht, unabhängig vom tatsächlichen Umsetzungsstand.
  • Kein Rückrufprozess. Im Ernstfall zählen Stunden, nicht Tage.

WIE KANN DIR COMPLIANCE.ONE DABEI HELFEN?

Produktsicherheit und Barrierefreiheit sind zwei getrennte Prüfungen. Bei der zweiten können wir Dir konkret Arbeit abnehmen.

Accessibility / BFSG Check: Accessibility-Check Deines Onlineshops oder Deiner App, Dokumentation der Lücken und priorisierte nächste Schritte - die Grundlage für Deine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Spezialisierte Rechtsberatung: Rechtliche Einschätzung, ob Du als Hersteller, Einführer oder Händler giltst - davon hängen die Pflichten nach der GPSR ab.

Mehr zum Thema: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf compliance.one

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