Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Seit 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – darunter Webseiten, Online-Shops und Apps. Compliance.One unterstützt Dich dabei und bietet für Dich und Dein Team passende Workshops an.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und was bedeutet das konkret?
Das BFSG verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Ziel ist ein gleichberechtigter Zugang zu digitalen Angeboten – gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/882 und der WCAG 2.2 AA.

Handlungsbedarf seit Juni 2025
Digitale Angebote müssen seit 28. Juni 2025 auf Barrierefreiheit geprüft werden und diese nachgewiesen werden können – ganz gleich ob Webseite, App oder Shop.

Verpflichtende Information zur Barrierefreiheit
Webangebote müssen eine leicht zugängliche Information zur Barrierefreiheit bereitstellen – rechtssicher formuliert und regelmäßig gepflegt.

Prüfung & Dokumentation
Wie ein Webangebot die Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllt, muss kontinuierlich geprüft und dokumentiert werden.

Haftrisiken minimieren
Ohne Umsetzung drohen Abmahnungen, Bußgelder und Imageschäden. Mit Compliance.One bist Du abgesichert – automatisch und dauerhaft.
Wer ist vom BFSG betroffen?

B2C Unternehmen
Alle B2C Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und über 2 Millionen Euro Jahresumsatz.

Öffentliche und private Stellen
Auch Geldautomaten, Zahlungsterminals, Fahrkartenautomaten, Telekommunikationsdienste und Online-Banking fallen unter dieses Gesetz.
Was muss beim BFSG umgestetzt werden?
Seit dem 28. Juni 2025 müssen betroffene Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Services barrierefrei nutzbar sind – insbesondere für Menschen mit:

Seh- oder Hörbeeinträchtigungen

motorische Einschränkungen

kognitiven oder sprachlichen Hürden
Konkret heißt das:

Webseiten und Apps müssen z. B. per Tastatur bedienbar, kontrastreich und screenreader-freundlich sein

E-Books müssen skalierbar, navigierbar und inhaltlich zugänglich sein

Bedienoberflächen von Automaten müssen verständlich und mit Hilfsmitteln nutzbar sein

Informationen über Barrierefreiheit müssen bereitgestellt werden
Warum ist das wichtig?
Unternehmen müssen:

Technische Standards einhalten (z. B. EN 301 549)

Mängel beheben, wenn Nutzer:innen diese melden

Mit Bußgeldern rechnen, wenn sie Anforderungen nicht umsetzen
Barrierefreiheit ist kein Zusatz, sondern ein gesetzlicher Mindeststandard – und ein Gewinn für alle Nutzer:innen.

Pflicht zur Barrierefreiheit seit 2025

Verstöße können abgemahnt oder mit Bußgeldern belegt werden

Inklusion steigert Reichweite und Nutzerfreundlichkeit
Wie Compliance.One Dich beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unterstützt
Ihre digitale Präsenz ist BFSG-konform – geprüft, dokumentiert, abgesichert.

1. Paket wählen
Wähle das passende Modell für Dein Webangebot – von der Einzeldomain bis zur Lösung für ganze Webportale.
2. Prüfung starten
Trage Deine Domain ein und starte die automatisierte WCAG-Prüfung. In wenigen Minuten erhältst Du detaillierte Ergebnisse – inklusive Accessibility Score.
3. Information erstellen & aktuell halten
Die Information zur Barrierefreiheit wird automatisch erstellt, auf unseren Servern bereitgestellt und bei Änderungen im Gesetz automatisch angepasst.
4. Workshops & Sensibilisierung
Schule Dein Team mit unseren Workshops – für mehr Verständnis, bessere Umsetzung und nachhaltige Barrierefreiheit in Deinem Unternehmen.
Das Compliance.Portal: Eine Plattform für alle Compliance-Prozesse
Das Compliance.Portal ist die zentrale Oberfläche für alle wiederkehrenden Compliance-Aufgaben – von der Schulungsverwaltung bis zum Nachweis gegenüber Auditoren. Es besteht aus vier Modulen, die einzeln oder kombiniert genutzt werden können.

Compliance.Learning
Online-Trainings und Learning Management System
Schulungen händisch tracken ist mühsam. Mit Compliance.Learning schulen sich Mitarbeitende im Portal. Der Status wird automatisch dokumentiert.

Nie wieder fehlende Zertifikate.

Compliance.Whistle
Hinweisgebersystem
Meldungen ohne sicheren Kanal sind ein Haftungsrisiko. Durch Compliance.Whistle gehen Hinweise anonym oder vertraulich ein. Fristen, Bearbeitung und Dokumentation laufen strukturiert im Portal.

Konform mit HinSchG und LkSG.




Compliance.Trust
Trust Center
In Firmen ist Sicherheit da, aber für Kunden nicht sichtbar. Durch Compliance.Trust liegen Zertifikate, Richtlinien und Reports zentral bereit – öffentlich oder geschützt. Inklusive NDA- und Vendor-Management.

Verkürzte Time-to-Revenue.

Compliance.Policies
Policy Manager
Richtlinien per Mail bleiben oft ungelesen, unbestätigt, ungeprüft. Mit Compliance.Policies werden diese gezielt verteilt, online bestätigt und versioniert dokumentiert.

Nie wieder unbestätigte Policies.
Compliance.Services: Externe Beauftragte und Rechtsberatung für KMU
Manche Compliance-Pflichten brauchen eine Person, nicht nur Software. Datenschutzbeauftragte müssen formal bestellt werden. Whistleblowing-Meldungen brauchen eine unabhängige Stelle. ISO-Audits brauchen Vorbereitung. Dafür gibt es unsere Experten - und die Compliance.Services.

Externe:r Datenschutzbeauftragte:r (DSB)
Offizielle Anlaufstelle für Behörden und Betroffene. Wir prüfen Verträge, führen das Verarbeitungsverzeichnis und entlasten im Tagesgeschäft.

Externe:r Informationssicherheitsbeauftragte:r (CISO)
Aufbau und Betrieb Deines ISMS. Risiken identifizieren, Maßnahmen definieren – und Dein Sicherheitsniveau auf Stand halten.

AI Officer / KI-Beauftragte:r
Rechtskonforme KI-Nutzung gemäß EU AI Act. Wir klassifizieren Systeme, schreiben Richtlinien und ermöglichen Innovation, statt sie zu bremsen.

Ombudsperson Meldestelle
Externe Meldestelle nach HinSchG und LkSG. Wir empfangen Hinweise, wahren Fristen und bearbeiten Meldungen ohne Interessenkonflikt.

IT Security und ISO 27001 Consulting
Audit-sichere Vorbereitung. Gap-Analyse, Schließen von Dokumentations- und Technik-Lücken, Begleitung bis zum Audit (ISO 27001/TISAX).

Spezialisierte Rechtsberatung durch Kanzlei
Fundiertes Recht statt Raterei. Anwaltliche Expertise im Datenschutz-, IT- und Compliance-Recht – nahtlos über unsere Kanzlei.
Modulpakete & Preise ohne versteckte Kosten

Software
Compliance.Portal
4 buchbare Module:
ab 99€
pro Modul / Monat

4 Module einzeln buchbar: Online-Trainings, Policy Manager, Hinweisgebersystem, Trust Center

Revisionssichere Dokumentation aller Pflichten

Status-Dashboard, Reminder, Reporting

HR-Integration (Personio, Excel & Co.)

Whitelabel: Dein Logo, Deine Farben, Deine Domain

Hosting in Deutschland, ISO/IEC 27001-zertifiziert

Keine versteckten Implementierungskosten

Kein IT-Projekt

Keine Setup-Gebühr

Expertise
Compliance Services
Externe Beauftragte, Audit-Services, Rechtsberatung
ab 280€
pro Modul / Monat

Externe:r Datenschutzbeauftragte:r (DSB)

Externe:r Informationssicherheitsbeauftragte:r (CISO)

AI Officer / KI-Beauftragte:r

Ombudsperson / externe Meldestelle

ISO 27001 & TISAX-Audit-Begleitung

Spezialisierte Rechtsberatung durch Kanzlei

Keine offenen Stundenkontingente

Keine Tagessätze

Keine versteckten Beratungshonorare
*Pakete in den Größen S / M / L mit festem Stundenkontingent. Alle Service-Kund:innen erhalten Rabatt auf Portal-Module.
Du entscheidest:
4 Module im Portal und unsere Services. Alles kombinierbar. Alles skalierbar.

Nur Portal

Nur Services

Komplettpaket Portal & Services
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das sicherstellen soll, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – auch für Menschen mit Behinderungen. Es setzt eine EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um.
Wen betrifft das BFSG?
Das Gesetz betrifft Unternehmen, die digitale Produkte oder Services für Verbraucher:innen anbieten – z. B. Websites, Apps, E-Books, Geldautomaten, Online-Shops oder bestimmte Hardware. Es gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, sofern ein Verbrauchsbezug vorliegt.
Was müssen Unternehmen gemäß des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konkret umsetzen?
Digitale Angebote müssen den technischen Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen – insbesondere den Vorgaben der WCAG 2.1/2.2 AA. Außerdem muss eine verständliche Barrierefreiheitserklärung bereitgestellt und regelmäßig aktualisiert werden.
Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Services. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Inklusion und Teilhabe.
Welche Bereiche sind vom BFSG besonders betroffen?
Vor allem digitale Benutzeroberflächen wie Websites, mobile Apps, E-Commerce-Angebote, Selbstbedienungsterminals und Softwareprodukte. Auch PDFs und andere Dokumente auf Websites müssen barrierefrei zugänglich sein.
Gibt es fragen oder brauchst du Unterstützung?
Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.
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