Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet alle Arbeitgeber:innen in Deutschland, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert Bußgelder, Haftung und Arbeitsunfälle.
Was ist das sogenannte Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und was bedeutet das für Sie?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die gesetzliche Grundlage für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Es legt fest, dass Arbeitgeber:innen verpflichtet sind, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Betroffen sind alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Branche oder Größe – ab der ersten beschäftigten Person.

Beurteilungen für Gefährdungen
Arbeitgeber:innen müssen regelmäßig prüfen, welche physischen und psychischen Gefährdungen an den Arbeitsplätzen bestehen.

Schutzmaßnahmen ergreifen
Arbeitsplätze, Maschinen und Arbeitsmittel müssen sicher gestaltet sein – inkl. ergonomischer Gestaltung, Lärmschutz und Pausenregelungen.

Unterweisungen & Schulungen anbieten
Mitarbeitende müssen regelmäßig über Gefahren und Schutzmaßnahmen aufgeklärt werden.

Notfall- und Erste-Hilfe-Pläne erstellen
Arbeitgeber:innen müssen für Unfälle, Brände oder andere Notfälle klare Abläufe und Zuständigkeiten festlegen.
Wer muss das Arbeitsschutzgesetz umsetzen?

Arbeitgeber:innen aller Branchen und Größen
Alle Unternehmen – auch kleine Betriebe und Selbstständige – die mindestens eine Person beschäftigen, sind verpflichtet, die Arbeitsschutzvorgaben umzusetzen.

Führungskräfte mit Personalverantwortung
Auch leitende Angestellte müssen aktiv dafür sorgen, dass Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Was muss beim Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) umgesetzt werden?

Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
Arbeitgeber:innen müssen schriftlich festhalten, welche Gefahren bestehen und wie sie minimiert werden.

Arbeitsmittel und Arbeitsstätten prüfen
Sicherstellen, dass Maschinen, Geräte und Räume den Sicherheitsstandards entsprechen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit & Betriebsärzt:innen einbinden
Je nach Größe und Risikostufe des Unternehmens sind externe Fachkräfte und Ärzt:innen verpflichtend.

Arbeitszeiten und Pausenregelungen einhalten
Maximale Arbeitszeiten und gesetzliche Pausen müssen berücksichtigt werden.
Warum ist das wichtig?

Gesetzlich verpflichtend für alle Arbeitgeber:innen in Deutschland

Bußgelder und Haftung bei Verstößen

Vermeidung von Arbeitsunfällen und Krankheitsausfällen

Motivierte Mitarbeitende durch sichere Arbeitsbedingungen
Wie Compliance.One Dich beim Arbeitsschutzgesetz unterstützt
Ergebnis: Dein Unternehmen erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes 100% sicher und gesetzeskonform.

1. Beratungstermin wählen
Von der Basislösung für kleine
Betriebe bis zur Komplettberatung mit Fachkräften und Unterweisungen - Compliance.One berät Dich um die passende Lösung für Deinen Betrieb zu finden.
2. Gefährdungen erkennen & dokumentieren
Wir helfen, Risiken zu erkennen und notwendige Maßnahmen zu identifizieren.
3. Schutzmaßnahmen umsetzen & prüfen
Alle Maßnahmen werden praxisnah erarbeitet - inkl. Erste-Hilfe- und Notfallpläne.
4. Mitarbeitende schulen & Prozesse etablieren
Regelmäßige Unterweisungen und Schulungen sorgen für Sicherheit und Rechtskonformität.
Das Compliance.Portal: Eine Plattform für alle Compliance-Prozesse
Das Compliance.Portal ist die zentrale Oberfläche für alle wiederkehrenden Compliance-Aufgaben – von der Schulungsverwaltung bis zum Nachweis gegenüber Auditoren. Es besteht aus vier Modulen, die einzeln oder kombiniert genutzt werden können.

Compliance.Learning
Online-Trainings und Learning Management System
Schulungen händisch tracken ist mühsam. Mit Compliance.Learning schulen sich Mitarbeitende im Portal. Der Status wird automatisch dokumentiert.

Nie wieder fehlende Zertifikate.

Compliance.Whistle
Hinweisgebersystem
Meldungen ohne sicheren Kanal sind ein Haftungsrisiko. Durch Compliance.Whistle gehen Hinweise anonym oder vertraulich ein. Fristen, Bearbeitung und Dokumentation laufen strukturiert im Portal.

Konform mit HinSchG und LkSG.




Compliance.Trust
Trust Center
In Firmen ist Sicherheit da, aber für Kunden nicht sichtbar. Durch Compliance.Trust liegen Zertifikate, Richtlinien und Reports zentral bereit – öffentlich oder geschützt. Inklusive NDA- und Vendor-Management.

Verkürzte Time-to-Revenue.

Compliance.Policies
Policy Manager
Richtlinien per Mail bleiben oft ungelesen, unbestätigt, ungeprüft. Mit Compliance.Policies werden diese gezielt verteilt, online bestätigt und versioniert dokumentiert.

Nie wieder unbestätigte Policies.
Compliance.Services: Externe Beauftragte und Rechtsberatung für KMU
Manche Compliance-Pflichten brauchen eine Person, nicht nur Software. Datenschutzbeauftragte müssen formal bestellt werden. Whistleblowing-Meldungen brauchen eine unabhängige Stelle. ISO-Audits brauchen Vorbereitung. Dafür gibt es unsere Experten - und die Compliance.Services.

Externe:r Datenschutzbeauftragte:r (DSB)
Offizielle Anlaufstelle für Behörden und Betroffene. Wir prüfen Verträge, führen das Verarbeitungsverzeichnis und entlasten im Tagesgeschäft.

Externe:r Informationssicherheitsbeauftragte:r (CISO)
Aufbau und Betrieb Deines ISMS. Risiken identifizieren, Maßnahmen definieren – und Dein Sicherheitsniveau auf Stand halten.

AI Officer / KI-Beauftragte:r
Rechtskonforme KI-Nutzung gemäß EU AI Act. Wir klassifizieren Systeme, schreiben Richtlinien und ermöglichen Innovation, statt sie zu bremsen.

Ombudsperson Meldestelle
Externe Meldestelle nach HinSchG und LkSG. Wir empfangen Hinweise, wahren Fristen und bearbeiten Meldungen ohne Interessenkonflikt.

IT Security und ISO 27001 Consulting
Audit-sichere Vorbereitung. Gap-Analyse, Schließen von Dokumentations- und Technik-Lücken, Begleitung bis zum Audit (ISO 27001/TISAX).

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4 buchbare Module:
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4 Module einzeln buchbar: Online-Trainings, Policy Manager, Hinweisgebersystem, Trust Center

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Keine versteckten Implementierungskosten

Kein IT-Projekt

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Häufig gestellte Fragen
Was regelt das Arbeitsschutzgesetz?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber:innen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Wen betrifft das Arbeitsschutzgesetz?
Das Gesetz gilt für alle Arbeitgeber:innen und Beschäftigten in Deutschland – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Auch Praktikant:innen, Auszubildende und Aushilfen sind eingeschlossen.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber:innen im Zuge des ArbSchG?
Sie müssen Arbeitsplätze sicher gestalten, Gefährdungen beurteilen, Schutzmaßnahmen ergreifen und ihre Mitarbeitenden regelmäßig unterweisen. Außerdem müssen sie Arbeitsmittel prüfen und Erste-Hilfe-Maßnahmen sicherstellen.
Welche Rechte haben Beschäftigte laut ArbSchG?
Beschäftigte haben das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz und dürfen Gefahren melden, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Sie sind außerdem berechtigt, Schutzmaßnahmen zu fordern und Vorschläge zur Verbesserung einzubringen.
Warum ist Arbeitsschutz mehr als nur gesetzliche Pflicht?
Ein sicherer Arbeitsplatz fördert Motivation, Vertrauen und langfristige Gesundheit. Arbeitsschutz zeigt Wertschätzung – und hilft, Ausfälle, Kosten und Konflikte im Unternehmen zu vermeiden.
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